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Bad Aibling: Ellmosener Straße wird zur Ortsstraße abgestuft

Luftaufnahme vom Chiemgau. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

17. April 2026

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Bad Aibling / Landkreis Rosenheim – Zum 1. Juni 2026 wird die Ellmosener Straße in Bad Aibling (Landkreis Rosenheim) im Bereich zwischen Stadtzentrum und Stadtrand von einer Kreisstraße zur Ortsstraße. Der Landkreis Rosenheim gibt damit die Straßenbaulast an die Stadt ab.

Der Kreisausschuss des Landkreis Rosenheim hat in seiner jüngsten Sitzung  der Abstufung der Ellmosener Straße (Kreisstraße RO 19) zugestimmt. Zuvor hatte auch der Stadtrat von Bad Aibling Ende März einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Mit der Abstufung wird der Abschnitt der Ellmosener Straße zwischen Stadtzentrum und Stadtrand künftig als Ortsstraße eingestuft. Zuständig für den Unterhalt ist damit künftig die Stadt Bad Aibling.

Nach Angaben von Landrat Otto Lederer wurde die Entscheidung auf Grundlage einer fachlichen Prüfung getroffen. In die Bewertung waren neben der Stadtverwaltung auch das Bayerische Innenministerium sowie die Regierung von Oberbayern eingebunden. Ergebnis der Analyse ist, dass die Kreisstraße RO 19 im betroffenen Stadtgebiet für den überörtlichen Verkehr nur eine untergeordnete Bedeutung hat. Seit der Freigabe der Rosenheimer Westtangente sei sie zudem teilweise ohne Relevanz für den Durchgangsverkehr. Grundlage der Einschätzung waren unter anderem Daten aus Routenplanern.

Auf dieser Basis wurde zwischen dem Landkreis Rosenheim und der Stadt Bad Aibling eine Abstufungsvereinbarung vorbereitet. Diese regelt neben der künftigen Straßenklassifizierung zum 1. Juni 2026 auch eine finanzielle Ausgleichszahlung.

Gemäß Bayerischem Straßen- und Wegegesetz übernimmt der bisherige Straßenbaulastträger die erforderlichen Erhaltungsaufwendungen. Ein beauftragtes Ingenieurbüro ermittelte hierfür Kosten in Höhe von rund 178.000 Euro. Die Auszahlung an die Stadt Bad Aibling ist zum 1. Februar 2027 vorgesehen.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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