Bayern – Bei Abschlussfeiern an Bayerns staatlichen weiterführenden Schulen sollen künftig verpflichtend Hymnen gespielt werden. Das Bayerische Kultusministerium hat die geplante Regelung jetzt offiziell vorgestellt.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 sollen bei festlichen Veranstaltungen zur Verleihung von Abschlusszeugnissen die Bayernhymne sowie mindestens eine weitere Hymne in den Ablauf integriert werden. Dabei handelt es sich entweder um die deutsche Nationalhymne und/oder die Europahymne. Das geht aus den aktuellen Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus hervor.
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus – Hymnen an bayerischen Schulen
Wie die Umsetzung konkret erfolgen soll, bleibt den Schulen selbst überlassen. Laut Ministerium gibt es keine festen Vorgaben zur Gestaltung. Möglich sind sowohl Live-Auftritte als auch digitale Einspielungen. Besonders begrüßt werde es, wenn Musikgruppen der jeweiligen Schule die Hymnen selbst spielen, da dies auch das Gemeinschaftsgefühl stärken könne. Ob das umsetzbar ist, entscheidet jedoch die jeweilige Schulleitung abhängig von den Möglichkeiten vor Ort.
Keine Mitsingpflicht vorgesehen
Eine Mitsingpflicht soll es nicht geben. Den Teilnehmern der Abschlussfeiern soll allerdings etwa durch Textblätter ein textsicheres Mitsingen ermöglicht werden. Gleichzeitig verweist das Ministerium auf die Einhaltung des § 90a Strafgesetzbuch, der die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole unter Strafe stellt.
Nach Angaben des Kultusministeriums sollen ab Beginn des Schuljahres 2026/2027 auch offizielle Einspielungen der Hymnen online zur Verfügung gestellt werden, die Schulen für ihre Veranstaltungen nutzen können.
Kritik von Lehrerverbänden
Die Diskussion um die Hymnenregelung läuft bereits seit Monaten. Ursprünglich hatte die CSU gefordert, bei Abschlussfeiern verpflichtend alle drei Hymnen – Bayern-, Deutschland- und Europahymne – zu spielen. Nun wurde eine abgeschwächte Variante angekündigt. Der ursprünglich diskutierte Start noch in diesem Schuljahr wurde ebenfalls verworfen.
Kritik kommt unter anderem von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bayern (GEW). In einer offiziellen Pressemitteilung bezeichnete die GEW Bayern die angekündigte Regelung als „Hymnenpflicht mit der Brechstange“ und kritisierte insbesondere die ausdrückliche Erwähnung des Paragraph 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole). „Offensichtlich befürchtet das Ministerium, dass die staatlich verordnete Singstunde nicht von allen so bierernst genommen wird wie gewünscht und schwenkt schon mal vorsorglich die Keule des Strafgesetzbuches „, kritisiert GEW-Vize Markus Weinberger das Vorhaben. Für die Landesvorsitzende der GEW Bayern Martina Borgendale seht fest: „Integration, Gemeinschaft und Identifikation stellt man nicht mit Gesangpflichten her“.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Infos: Pressemitteilung GEW und Online-Mitteilung des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus / Beitragsbild: Symbolfoto ai generiert)


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