Nußdorf / Landkreis Rosenheim – In Nußdorf am Inn gilt bis auf Weiteres eine Abkochverfügung für das Trinkwasser. Das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim hat die Maßnahme am 8. Mai 2026 für das gesamte Gemeindegebiet erlassen, mit Ausnahme der Ortsteile Guggenau, Oberthann, Niederthann, Buchberg und Lieln.
Hintergrund ist ein Silage-Abwasserleck. Das austretende verunreinigte Wasser läuft nach Angaben des Landratsamts über einen Graben in die Schutzzone II und versickert dort. Eine mikrobiologische Belastung des Trinkwassers könne daher nicht ausgeschlossen werden. Die Abkochverfügung erfolgt vorsorglich.
Wasser vor Nutzung abkochen
Das Gesundheitsamt empfiehlt, Trinkwasser vor der Verwendung einmal sprudelnd aufzukochen und anschließend etwa zehn Minuten abkühlen zu lassen. Dies gilt insbesondere für die Zubereitung von Getränken und Speisen, vor allem für Säuglinge, ältere oder kranke Menschen.
Auch für das Waschen von Obst, Gemüse und Salaten, zum Spülen von Geschirr und Geräten, zur medizinischen Anwendung wie Wundreinigung oder Nasenspülungen sowie zur Herstellung von Eiswürfeln soll ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Der örtliche Wasserversorger und das Gesundheitsamt haben nach Angaben des Landratsamts Probenentnahmen im betroffenen Versorgungsgebiet veranlasst. Die Abkochverfügung bleibt bis zum Vorliegen der Untersuchungsergebnisse bestehen.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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