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Zoll-Großkontrolle in der Paketbranche: Kräfte aus Rosenheim im Einsatz

Schwerpunktprüfung der FKKS Traunstein. Foto: Presse Hauptzollamt Rosenheim

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

11. Mai 2026

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Rosenheim -Mit einem bundesweiten Einsatz hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) jüngst die Kurier-, Express- und Paketbranche überprüft. Auch zahlreiche Kräfte des Hauptzollamts Rosenheim waren an der Schwerpunktaktion beteiligt.

Im Mittelpunkt der Kontrollen standen sämtliche Tätigkeiten der Branche – vom Sammeln und Transportieren über das Umschlagen bis hin zur Zustellung von Paketsendungen. Geprüft wurde unter anderem, ob Beschäftigte ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet sind, ob Mindestlöhne eingehalten werden, ob Sozialleistungen unrechtmäßig bezogen werden sowie ob erforderliche Arbeits- und Aufenthaltstitel vorliegen.

Beim Hauptzollamt Rosenheim waren zahlreiche Kräfte der FKS-Standorte Rosenheim, Traunstein und Weilheim im Einsatz. Insgesamt befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 150 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten bei mehr als 90 Arbeitgebern Prüfungen durch.

Kontrollstellen im Einsatzgebiet

Die umfangreichste Kontrollstelle im Einsatzraum wurde durch die FKS Traunstein am Hammerauer Berg bei Piding eingerichtet – in beide Fahrtrichtungen. Dort wurden im Laufe des Vormittags 33 Transportfahrzeuge aus dem laufenden Verkehr gezogen und 48 Beschäftigte befragt.

Betroffen waren insgesamt 43 Arbeitgeber. Bei drei Umzugshelfern in einheitlicher Firmenbekleidung ergaben sich bei einem Beschäftigten Hinweise auf mögliche Verstöße im sozialversicherungsrechtlichen Bereich. Er gab an, selbstständig tätig zu sein, war jedoch nach bisherigen Erkenntnissen nicht entsprechend angemeldet. Ob eine sogenannte Scheinselbstständigkeit vorliegt, wird nun weiter geprüft.

Im Landkreis Weilheim-Schongau richtete die FKS Weilheim an der Lechtalbrücke ebenfalls eine Kontrollstelle in beide Fahrtrichtungen ein. Dort konnte ein bosnischer Arbeitnehmer keine erforderliche Arbeitserlaubnis vorlegen. Entsprechende Ermittlungen wurden eingeleitet.

Ergebnisse im Raum Rosenheim

In der Stadt Rosenheim sowie in den Landkreisen Rosenheim, Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach überprüften die Einsatzkräfte insgesamt 70 Beschäftigte. Dabei ergaben sich nach Angaben des Hauptzollamts keine besonderen Auffälligkeiten.

„Die Kurier-, Express und Paketdienst-Branche fällt wie viele andere Branchen unter die Risikobereiche nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz“, erklärt Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim. „es sind daher besondere Pflichten zu erfüllen. Beispielsweise müssen Arbeitnehmer für entsprechende Kontrollen durch den ZOLL stets ihre Ausweise und sonstige für die Arbeitserlaubnis notwendige Dokumente mit sich führen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten entsprechend darauf hinzuweisen.“
(Quelle: Pressemitteilung Hauptzollamt Rosenheim / Beitragsbild:  Presse Hauptzollamt Rosenheim)

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