Wie viel verdient eigentlich der Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim? Diese Frage stand am Dienstagabend (12. Mai) gleich zu Beginn der öffentlichen Stadtratssitzung im Raum. Anlass war ein Beschluss zur sogenannten Dienstaufwandsentschädigung – einem festen Bestandteil der Bezüge von kommunalen Wahlbeamten.
Der Stadtrat beschloss einstimmig, die monatliche Dienstaufwandsentschädigung des Oberbürgermeisters ab dem 1. Mai 2026 auf 1.377,78 Euro brutto festzusetzen. Grundlage ist das Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG). Dort ist geregelt, dass für durch das Amt bedingte Mehraufwendungen eine angemessene monatliche Entschädigung gezahlt wird, die der Stadtrat innerhalb gesetzlicher Grenzen festlegt.
Gesetzlich geregelte Besoldung in Bayern
Die eigentliche Besoldung des Oberbürgermeisters ist gesetzlich festgelegt und nicht frei verhandelbar. Nach Art. 45 in Verbindung mit Anlage 1 des KWBG ist das Amt der Besoldungsgruppe B7 zugeordnet.
Die konkrete Höhe ergibt sich aus den offiziellen Besoldungstabellen des Freistaats Bayern, die beim Bayerischen Landesamt für Finanzen veröffentlicht werden. (Bayerisches Landesamt für Finanzen – Besoldungstabellen)
Demnach liegt das Grundgehalt in Besoldungsgruppe B7 derzeit bei rund 12.000 Euro brutto im Monat.
Zusammen mit der nun beschlossenen Dienstaufwandsentschädigung ergibt sich damit ein monatlicher Bruttobetrag von rund 13.000 bis 13.500 Euro. Hochgerechnet entspricht das etwa rund 160.000 Euro brutto im Jahr. Darin nicht enthalten sind mögliche weitere Bestandteile wie Familienzuschläge oder Vergütungen aus Nebentätigkeiten.
Spielraum und gesetzlicher Rahmen
Die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung wird zu Beginn der Amtszeit durch den Stadtrat festgelegt und muss sich innerhalb eines gesetzlich definierten Rahmens bewegen. Laut Sitzungsvorlage lag dieser zuletzt zwischen 673,96 Euro und 1.487,69 Euro monatlich (Stand 1. Februar 2025).
Die Entschädigung soll dabei keine klassische Gehaltserhöhung darstellen, sondern zusätzliche, dienstlich bedingte Aufwendungen pauschal abdecken – etwa für Repräsentation, Veranstaltungen oder Einladungen im Rahmen des Amts.
Einordnung des Einkommens
Wie viel vom Bruttobetrag am Ende tatsächlich netto übrig bleibt, hängt von der persönlichen Situation des Amtsinhabers ab – etwa Steuerklasse, Familienstand und Krankenversicherung. Deshalb sind genaue Angaben nicht möglich. Grob geschätzt dürfte der monatliche Nettobetrag im mittleren bis oberen vierstelligen Bereich liegen.
Zur Einordnung: Rosenheim ist mit der Besoldungsgruppe B 7 im Vergleich zu anderen kreisfreien Städten in Bayern im üblichen Rahmen.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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