Rosenheim – Ein Verkehrsunfall in Rosenheim nahm am Dienstagnachmittag (19.5.2026) nach Angaben der Polizei eine ungewöhnliche Wendung: Ein verletzter Radfahrer geriet nicht nur wegen eines Vorfahrtsverstoßes in den Fokus – sondern offenbar auch wegen eines kurz zuvor gestohlenen Fahrrads.
Zu dem Unfall kam es laut Polizei am Dienstag (19.5.2026) gegen 14 Uhr im Bereich Steinbökstraße / Frühlingstraße in Rosenheim. Ein 45-jähriger Radfahrer ohne festen Wohnsitz war auf der Steinbökstraße unterwegs und wollte anschließend in die Frühlingstraße einfahren. Dort fuhr ein 29-jähriger Autofahrer aus Rosenheim auf der vorfahrtsberechtigten Straße.
Nach den Angaben der Polizei missachtete der Radfahrer die Vorfahrt. Es kam zum Zusammenstoß mit dem Auto. Der 45-Jährige wurde von der Fahrzeugfront erfasst, stürzte über die Motorhaube auf die Fahrbahn und zog sich Prellungen sowie Schürfwunden zu. Der alarmierte Rettungsdienst behandelte ihn vor Ort ambulant.
Unfall mit Folgen für Ermittlungen
Der Sachschaden beläuft sich laut Polizei auf rund 3.000 Euro am Auto und etwa 100 Euro am Fahrrad.
Doch damit war der Einsatz offenbar noch nicht beendet: Während der Unfallaufnahme stellten die Beamten nach eigenen Angaben fest, dass gegen den 45-Jährigen ein Haftbefehl wegen Diebstahls bestand.
Fahrrad gestohlen – Zufall oder schneller Wiedererkennungsfall?
Fast zeitgleich ergab sich laut Polizei eine weitere überraschende Entwicklung: Eine 55-jährige Autofahrerin hielt eher zufällig an der Unfallstelle an und erklärte den Beamten, dass das Fahrrad ihrem Sohn kurz zuvor gestohlen worden sei.
Gegen den 45-Jährigen wurde deshalb laut Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrraddiebstahls eingeleitet. Aufgrund des bestehenden Haftbefehls wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Zudem erwartet ihn ein Bußgeldverfahren wegen der Vorfahrtsmissachtung.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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