Nußdorf / Landkreis Rosenheim – In der Gemeinde Nußdorf am Inn muss Trinkwasser ab sofort nicht mehr abgekocht werden. Das Landratsamt Rosenheim hat die seit vergangener Woche geltende Abkochverfügung aufgehoben.
Nach Angaben des Staatlichen Gesundheitsamtes Rosenheim wurden insgesamt drei Kontrolluntersuchungen des Trinkwassers aus dem Versorgungsnetz der Gemeinde durchgeführt – jeweils im Abstand von zwei Tagen. Alle Befunde seien unauffällig gewesen.
Dennoch bleibt die Situation weiter unter Beobachtung: Zum Schutz der Bevölkerung soll das Trinkwasser bis Anfang Juli weiterhin engmaschig beprobt werden.
Wie berichtet, war eine mikrobiologische Belastung des Trinkwassers zuvor nicht auszuschließen gewesen. Hintergrund war ein Silage-Abwasserleck, durch das verunreinigtes Wasser über einen Graben in die Schutzzone 2 gelangt und dort versickert war. Die Abkochverfügung galt als reine Vorsichtsmaßnahme.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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