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„Seepferdchen“-Gutscheine nur noch begrenzt nutzbar

Schwimmen. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

28. Mai 2026

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Rosenheim – Eltern von Vorschulkindern sollten jetzt noch vorhandene Gutscheine aus dem Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf“ einlösen. Das Bayerische Staatsministerium beendet das Programm zum Jahresende. Für das Kindergartenjahr 2026/2027 werden daher keine neuen Gutscheine mehr ausgegeben.

Die Gutscheine aus dem laufenden Aktionsjahr 2025/2026 behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit und können bei teilnehmenden Kursanbietern eingelöst werden. Voraussetzung ist, dass mindestens eine Unterrichtseinheit des Schwimmkurses bis zum 31. August 2026 stattfindet.

Mit dem Programm erhielten Vorschulkinder jährlich einen Gutschein in Höhe von 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“. Eingeführt worden war „Mach mit – Tauch auf“ von der Bayerischen Staatsregierung als Reaktion auf coronabedingte Bäderschließungen und Einschränkungen im Sportbetrieb in den Jahren 2020 und 2021. Viele Kinder hatten in dieser Zeit teils keine Möglichkeit, schwimmen zu lernen.

Zuschüsse für Kursanbieter

Kursanbieter erhalten weiterhin einen Zuschuss, sofern sie ihre Kursgebühren um den Gutscheinbetrag reduzieren. Der Antrag kann direkt beim Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) oder beim Landratsamt Rosenheim gestellt werden. Für das Aktionsjahr 2025/2026 können Anträge noch bis zum 30. November 2026 eingereicht werden. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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