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Nach Rückkehr von Priesterjubiläum: 34 Gewehre in Reisebus sichergestellt

Die sichergestellten Gewehre. Foto: Copyright Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

25. Juni 2026

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Bad Reichenhall – Von einem Priesterjubiläum in Salzburg zurück nach Tirol – und an Bord 34 Gewehre: Die Bundespolizei hat am Mittwochabend (24.06.2026) in Bad Reichenhall einen Reisebus mit Schützenkompanien gestoppt und zahlreiche Langwaffen sichergestellt.

Gegen 22:45 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte im Stadtgebiet einen voll besetzten Reisebus mit österreichischer Zulassung, der zuvor über die B 21 die Grenze passiert hatte. Den Beamten war im Vorbeifahren ein gewehrähnlicher Gegenstand im Fahrgastraum aufgefallen, weshalb der Bus angehalten und kontrolliert wurde.

Im Fahrzeug befanden sich rund 50 österreichische Staatsangehörige aus verschiedenen Schützenkompanien. Nach Angaben der Bundespolizei waren sie von einem Priesterjubiläum in Salzburg auf dem Rückweg in das Tiroler Pillerseetal.
Bei der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte insgesamt 34 Karabiner der Hersteller Mauser und Mannlicher fest. Die Waffen waren teilweise im Gepäckbereich, teilweise im Sitzbereich des Busses verstaut.

Die erforderlichen waffenrechtlichen Dokumente konnten vor Ort nicht vorgelegt werden. Die Bundespolizei stellte die Waffen sicher und erhob in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Traunstein Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 6.800 Euro. Gegen 34 Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet. In mehreren Fällen geht es zudem um mögliche Ordnungswidrigkeiten.

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass beim grenzüberschreitenden Transport von Schusswaffen klare waffenrechtliche Vorschriften sowie Mitführ- und Nachweispflichten einzuhalten sind.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Bundespolizei)

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