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Wie viel Geld ist Ehrenamt wert? Diskussion um Entschädigung für Stadtrat und Bürgermeister

Diskussion - Ehrenamt im Stadtrat. Foto: ai generiert

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

30. Juni 2026

Lesezeit: 3 Minute(n)

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Rosenheim Darf ein Ehrenamt Geld kosten – und wenn ja, wie viel? Im Rosenheimer Haupt- und Finanzausschuss ist genau darüber diskutiert worden. Konkret ging es um die künftige Entschädigung von Stadträten sowie der weiteren Bürgermeister. Während die Stadtverwaltung eine neue Berechnungsgrundlage und Anpassungen vorschlägt, stand dabei nicht nur die Höhe einzelner Beträge im Raum, sondern auch die grundsätzliche Frage, wie kommunales Ehrenamt künftig bewertet und entschädigt werden soll.

Im Rosenheimer Haupt- und Finanzausschuss stand eine neue Satzung zur Entschädigung ehrenamtlich tätiger Stadtratsmitglieder und der weiteren Bürgermeister auf der Tagesordnung. Grundsätzlich gilt das Mandat im Stadtrat und auch die Tätigkeit der Bürgermeister als Ehrenamt – also als Tätigkeit, die eigentlich unentgeltlich ausgeübt wird. Gleichzeitig sehen die kommunalen Regelungen jedoch Aufwandsentschädigungen vor, um Zeitaufwand, Sitzungstermine und organisatorische Belastungen auszugleichen.

Die Stadtverwaltung will die bisherigen Regelungen neu ordnen und stärker an die Besoldungsgruppe des Oberbürgermeisters koppeln. Begründet wird dies mit gestiegenen Lebenshaltungskosten sowie einem Vergleich mit anderen kreisfreien Städten. Schon in der Diskussion wurde deutlich, dass es dabei um mehr geht als reine Rechenmodelle.

Oberbürgermeister Abuzar Erdogan ordnete zunächst ein, warum es überhaupt eine Aufwandsentschädigung gibt. „Die Tätigkeit im Stadtrat ist mit einer Teilzeitstelle vergleichbar“, sagte er mit Blick auf seine eigene Zeit als Stadtratsmitglied. „Da kommen in der Woche locker zehn bis 15 Stunden zusammen.“ Zugleich verwies er darauf, dass sich Rosenheim im Vergleich mit ähnlichen Städten im Mittelfeld bewege. Die Entschädigung solle zudem ermöglichen, kommunalpolitisches Engagement breiter aufzustellen: „Damit soll auch die Voraussetzung dafür geschaffen werden, es für bestimmte Personengruppen leichter zu machen, sich kommunalpolitisch zu engagieren.“

Stadtrat: kaum Veränderung beim Betrag – neue Logik dahinter

Für Stadtratsmitglieder bleibt es beim Grundprinzip einer monatlichen Pauschale, die künftig 582,75 Euro beträgt. Zuvor waren es 581,35 Euro – eine rechnerische Anpassung um 1,40 Euro.

Der eigentliche Wandel liegt jedoch in der Systematik: Die Entschädigung soll künftig an die Besoldungsgruppe des Oberbürgermeisters (B7) gekoppelt werden. Damit würde sie sich automatisch entwickeln, sobald sich diese Bezugsgröße verändert.
Hinzu kommen Sitzungsgelder: 70 Euro pro Sitzungstag in bestimmten Gremien sowie 40 Euro für Fraktions- und Ausschusssitzungen. Die Zahl der entschädigungsfähigen Termine ist auf 25 pro Jahr begrenzt, eine Auszahlung erfolgt nur gegen Nachweis.

CSU und SPD stellten sich hinter diesen Ansatz. CSU-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Bergmüller sprach von einem „objektiven Maßstab“, der durch die neue Kopplung entstehe. Auch SPD-Fraktionsvorsitzende Elisabeth Jordan bewertete die Anpassung als angemessen: „Der Aufwand für unsere Tätigkeit hat sich in den vergangenen Jahren erhöht.“
Unterstützung kam zudem von den Freien Wählern/UP und den Grünen. Aus den Reihen der Freien Wähler war von einer „Würdigung des Ehrenamts“ die Rede, die Grünen sahen eine „Anerkennung der geleisteten Arbeit“.

Ehrenamt und Geld – wie passt das zusammen?

Grundsätzlich gilt die Arbeit im Stadtrat oder als Bürgermeister als Ehrenamt. Das bedeutet: Die Tätigkeit wird nicht mit einem Gehalt vergütet, sondern unentgeltlich ausgeübt.
Gleichzeitig erhalten Kommunalpolitiker eine Aufwandsentschädigung. Sie soll den zeitlichen Aufwand, Sitzungstermine sowie organisatorische Belastungen ausgleichen und eine pauschale Anerkennung der Tätigkeit darstellen.

Je nach Ausgestaltung der Satzung setzt sich diese Entschädigung aus einer monatlichen Pauschale und zusätzlichen Sitzungsgeldern zusammen. Die Höhe wird von den Kommunen selbst festgelegt und kann sich an verschiedenen Bezugsgrößen orientieren.

Steuern: Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger sind grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings gibt es je nach Art des Amtes und gesetzlichen Freibeträgen einen steuerfreien Anteil. Erst Beträge oberhalb dieser Pauschalen müssen in der Regel in der Steuererklärung angegeben werden.

Kritik kam dagegen von AfD und Linke – allerdings aus unterschiedlichen Perspektiven. Während die AfD die Signalwirkung einer Anpassung zu Beginn der neuen Wahlperiode bemängelte, stellte die Linke grundsätzlich die Höhe infrage. „Wir bekommen mehr als genug für dieses Ehrenamt“, hieß es aus ihrer Fraktion.

Bürgermeister: deutlich stärkere Anpassung

Spürbarer fällt die Neuregelung bei den weiteren Bürgermeistern aus. Der zweite Bürgermeister soll künftig 20 Prozent, der dritte 12,5 Prozent der Besoldungsgruppe B7 erhalten. Das entspricht 2.330,99 Euro für den zweiten und 1.456,87 Euro für den dritten Bürgermeister.

Begründet wird dies mit einem gestiegenen Aufgaben- und Verantwortungsumfang. Beide Stellvertreter seien eng in das Verwaltungsgeschehen eingebunden und übernähmen regelmäßig Vertretungen des Oberbürgermeisters. „Ohne meine beiden Stellvertreter würde es nicht laufen“, betonte Erdogan im Ausschuss. Zuständig seien sie unter anderem für die Bereiche Digitales und Wirtschaft sowie Soziales. Wichtig dabei: Die Entschädigung wird zusätzlich zur Stadtratstätigkeit gezahlt. Im Krankheitsfall des Oberbürgermeisters kommen zudem 100 Euro pro Arbeitstag für die Vertretung hinzu.

Auch dieser Teil der Satzung fand im Ausschuss mehrheitlich Zustimmung. AfD und Linke lehnten die Anpassung ab, die übrigen Fraktionen folgten dem Vorschlag der Verwaltung.

Auffällig blieb am Ende vor allem eines: Ausgerechnet AfD und Linke, die im Stadtrat ansonsten kaum gemeinsame Positionen vertreten, stimmten in dieser Frage gleichlautend gegen die Neuregelung. Die Mehrheit im Ausschuss setzte sich dennoch durch.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto ai generiert)

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