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Bayern – E-Zigaretten müssen ab sofort im Handel zurückgegeben werden

E-Zigarette auf einem Tisch. Foto; re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

1. Juli 2026

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Bayern – Seit Mittwoch (1.6.2026) gelten in Bayern neue Regeln für die Entsorgung von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern. Die Produkte dürfen nicht mehr im Restmüll entsorgt werden, sondern müssen getrennt als Elektroaltgeräte gesammelt werden. Neu ist vor allem eine deutlich ausgeweitete Rücknahmepflicht im Handel.

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Umwelt müssen ab sofort alle Verkaufsstellen, die E-Zigaretten oder Tabakerhitzer im Sortiment führen oder in den vergangenen sechs Monaten verkauft haben, die Geräte kostenlos zurücknehmen. Eine Verpflichtung zum Neukauf besteht dabei nicht.
Die Rückgabe soll direkt im Geschäft oder in unmittelbarer Nähe möglich sein. Händler sind verpflichtet, gut sichtbar über die Rückgabemöglichkeit zu informieren. Ein Verweis auf andere Sammelstellen ist nicht zulässig. Die Regelung gilt auch für Onlinehändler.

Mehr Rückgabestellen im Handel

Durch die neue bundesweite Regelung entstehen nach Angaben des Landesamts für Umwelt rund 80.000 zusätzliche Rückgabemöglichkeiten. Dazu zählen unter anderem Kioske, Tankstellen sowie der Fachhandel für Tabakwaren. Unverändert möglich bleibt die Abgabe auch bei Elektrofachmärkten, Supermärkten und kommunalen Sammelstellen.

Zu den E-Zigaretten zählen sowohl Einweg- als auch Mehrwegprodukte.

Gefahr durch Akkus im Restmüll

Hintergrund der Neuregelung ist unter anderem das Brandrisiko durch Lithium-Ionen-Akkus, die in den Geräten verbaut sind. Werden sie falsch entsorgt, etwa im Restmüll, können beschädigte Akkus sich entzünden und Brände in Müllfahrzeugen oder Entsorgungsanlagen verursachen.

Außerdem kritisiert das Landesamt die Umweltbilanz vor allem von Einweg-E-Zigaretten, da sie nach kurzer Nutzungsdauer komplett entsorgt werden.

Hinweise für Verbraucher

Gebrauchte E-Zigaretten und Tabakerhitzer sollen künftig im Handel oder an kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Ein Umstieg von Einweg- auf Mehrwegprodukte kann nach Einschätzung von Fachstellen zudem zur Abfallvermeidung beitragen.
(Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt ( Beitragsbild: Symbolfoto re)

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