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Gericht stoppt vorerst Bauarbeiten am Fellhorn-Sessellift

Fellhorn. Symbolfoto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

2. Juli 2026

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Oberstdorf / Landkreis Oberallgäu – Die Bauarbeiten für den geplanten Neubau eines Sessellifts am Fellhorn müssen vorerst ruhen. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat den Sofortvollzug der Genehmigung aufgehoben. Geklagt hatte der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV).

Nach Angaben des LBV bestätigt das Gericht in seiner Eilentscheidung erhebliche rechtliche Zweifel an dem Vorhaben. Ob der Bau letztlich zulässig ist, wird allerdings erst im Hauptsacheverfahren entschieden. Mit dem Beschluss dürfen die Bauarbeiten zunächst nicht fortgesetzt werden.

LBV sieht sich in Kritik bestätigt

LBV-Geschäftsführer Helmut Beran erklärte, das Gericht bestätige die Kritik des Verbandes, wonach der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Bauprojekt rechtlich angreifbar sei und möglicherweise gegen europäisches Recht verstoße. Der Beschluss sei aus Sicht des Verbandes ein deutliches Signal, auch wenn die endgültige Entscheidung noch ausstehe.

Mit dem 3. Modernisierungsgesetz habe Bayern  die Anforderungen an Umweltprüfungen beim Bau von Seilbahnen  deutlich gesenkt. Beran kritisierte, dass Eingriffe in sensible Naturräume dadurch nicht mehr in allen Fällen umfassend geprüft würden. Nach Auffassung des Verbandes zeige der aktuelle Gerichtsbeschluss, dass diese Regelung rechtlich fragwürdig sein könnte.

Forderung nach Baustopp bis zur Entscheidung

Der LBV fordert die Fellhornbahn AG auf, sämtliche Bauarbeiten – einschließlich des Neubaus von Pisten – bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren einzustellen. Zur Begründung verweist der Verband darauf, dass bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung keine weiteren Eingriffe erfolgen sollten.

Nach Angaben des LBV betreffen die geplanten Baumaßnahmen den Bereich Scheidtobel. Dieser liegt teilweise im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen sowie in einem FFH-Gebiet und einem europäischen Vogelschutzgebiet. Das Gebiet dient unter anderem dem Schutz des in Bayern vom Aussterben bedrohten Birkhuhns und zählt nach Angaben des Verbandes zu dessen letzten Rückzugsräumen im Freistaat.
(Quelle: Pressemitteilung Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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