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Alkoholverbot an Bahnhöfen: Neue Regelung betrifft auch Rosenheim

Hintergrund Rosenheimer Bahnhof / eingeblockt: Alkoholflaschen. Fotomontage: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

21. Juli 2026

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Rosenheim – Ein Feierabendbier oder ein anderes alkoholisches Getränk beim Warten auf den Zug: Das wird am Rosenheimer Bahnhof künftig nicht mehr erlaubt sein. Die Deutsche Bahn führt ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an allen Bahnhöfen ein. Die neue Regelung betrifft damit auch Rosenheim.

Die Deutsche Bahn will das Verbot schrittweise bis zum 15. Oktober 2026 an rund 5.400 Bahnhöfen in Deutschland umsetzen. Grundlage ist das Hausrecht der Bahn. Dafür werden die Hausordnungen der Bahnhöfe entsprechend angepasst.

Alkohol auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen verboten

Künftig ist der Konsum von Alkohol in den Bahnhöfen und auf den Bahnsteigen nicht mehr erlaubt. Ausgenommen bleibt die Bahnhofsgastronomie. Auch verschlossene Alkoholbehälter im Gepäck, die nicht für den unmittelbaren Konsum vor Ort bestimmt sind, bleiben erlaubt.
Die Deutsche Bahn begründet die Einführung mit dem Ziel, die Sicherheit für Reisende und Mitarbeitende zu erhöhen. „Dort, wo zu viel Alkohol fließt, nimmt die Gewalt zu. Deshalb handeln wir und führen ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an unseren Bahnhöfen ein“, wird DB-Chefin Evelyn Palla in der Mitteilung der Deutschen Bahn zitiert. Nach Angaben der Deutschen Bahn soll das Verbot dazu beitragen, Konflikte zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität an den Bahnhöfen zu verbessern.

Umsetzung auch am Rosenheimer Bahnhof

Eine eigene Regelung für den Rosenheimer Bahnhof nennt die Deutsche Bahn nicht. Da das Verbot jedoch für alle Bahnhöfe in Deutschland eingeführt wird, gilt die neue Regelung auch in Rosenheim.

Gerade bei größeren Veranstaltungen in der Stadt könnte die Änderung eine Rolle spielen. Zum Rosenheimer Herbstfest reisen jedes Jahr zahlreiche Besucher mit der Bahn an – und einige haben dabei auch gerne „vorgeglüht“.. Die neue Regelung betrifft dabei allerdings nicht den Alkoholkonsum während der Zugfahrt, sondern die Bahnhofsbereiche und Bahnsteige.

Platzverweise bei Verstößen möglich

Die Deutsche Bahn kündigt an, bei Verstößen gegen das Alkoholkonsumverbot zunächst mit Platzverweisen zu reagieren. Bei wiederholten Verstößen können Hausverbote ausgesprochen werden.
Die Deutsche Bahn hat nach eigenen Angaben bereits an rund 30 Bahnhöfen ein Alkoholkonsumverbot eingeführt. Dazu gehören unter anderem die Hauptbahnhöfe in Hamburg, Köln, München und Frankfurt. Bis Oktober 2026 soll die Regelung auf alle rund 5.400 Bahnhöfe in Deutschland ausgeweitet werden
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Info DB / Beitragsbild: Archiv Innpuls.me)

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