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Rosenheimer Leser fragt nach: Steigen Medikamentenzuzahlungen wirklich um 50 Prozent?

Pillen in der Hand. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich fĂŒr die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.
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22. Juli 2026

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Lesezeit: 2 Minute(n)

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Rosenheim – Beim Bestellen seiner regelmĂ€ĂŸigen Medikamente bei einer Online-Apotheke erhielt ein Rosenheimer Leser einen Hinweis auf die geplante Erhöhung der gesetzlichen Zuzahlungen ab 2027. Seine Sorge: Werden seine Ausgaben kĂŒnftig deutlich steigen? „Ich habe keine hohe Rente. Wenn ich dann 60 Euro statt bisher 30 Euro zahlen muss, ist das fĂŒr mich extrem viel“, schrieb er in einer E-Mail an Innpuls.me.

Der Leser benötigt regelmĂ€ĂŸig Medikamente und zahlt dafĂŒr nach eigenen Angaben derzeit im Schnitt rund 30 Euro im Monat selbst. Innpuls.me hat sich angeschaut, was sich tatsĂ€chlich ab 2027 Ă€ndert – und was die oft genannte „50-Prozent-Erhöhung“ wirklich bedeutet.

TatsĂ€chlich werden die gesetzlichen Zuzahlungsgrenzen ab dem 1. Januar 2027 angehoben. Die hĂ€ufig genannte Steigerung um 50 Prozent ist dabei aber erklĂ€rungsbedĂŒrftig: Nicht der Preis der Medikamente steigt um diesen Betrag. Angepasst werden die gesetzlichen Mindest- und HöchstbetrĂ€ge, die Versicherte bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln selbst zahlen mĂŒssen.

Was Àndert sich ab 2027?

GrundsÀtzlich bleibt die bisherige Regelung bestehen: Gesetzlich Versicherte zahlen weiterhin zehn Prozent des Abgabepreises eines verschreibungspflichtigen Medikaments selbst. Der Gesetzgeber legt dabei jedoch eine Mindest- und eine Höchstgrenze fest.

Bis Ende 2026 gilt:

  • mindestens 5 Euro Zuzahlung pro Medikament,
  • höchstens 10 Euro Zuzahlung pro Medikament.

Ab 1. Januar 2027 gilt:

  • mindestens 7,50 Euro Zuzahlung pro Medikament,
  • höchstens 15 Euro Zuzahlung pro Medikament.

Die Zuzahlung darf weiterhin nie höher sein als der tatsÀchliche Preis des Medikaments.

Die 50 Prozent stimmen – aber nicht bei jedem Medikament

Die Aussage „50 Prozent mehr“ bezieht sich auf diese Mindest- und Höchstgrenzen. Das bedeutet aber nicht, dass jede Zuzahlung automatisch um die HĂ€lfte steigt.

Ein paar Beispiele zeigen, was sich tatsÀchlich verÀndert:

Ein Medikament fĂŒr 30 Euro:
Zehn Prozent des Preises wÀren eigentlich 3 Euro. Da aber die Mindestzuzahlung gilt, zahlen Versicherte heute 5 Euro. Ab 2027 werden daraus 7,50 Euro.

Ein Medikament fĂŒr 80 Euro:
Zehn Prozent entsprechen 8 Euro. Dieser Betrag liegt zwischen Mindest- und Höchstgrenze. Deshalb bleibt die Zuzahlung auch ab 2027 bei 8 Euro.

Ein Medikament fĂŒr 200 Euro:
Zehn Prozent wÀren 20 Euro. Wegen der Höchstgrenze zahlen Versicherte heute maximal 10 Euro. Ab 2027 steigt dieser Höchstbetrag auf 15 Euro.

Damit wird deutlich: Besonders betroffen sind Medikamente, bei denen bisher die Mindest- oder Höchstgrenze greift.

Belastungsgrenzen bleiben unverÀndert

FĂŒr gesetzlich Versicherte bleiben die bisherigen Belastungsgrenzen bestehen. Wer innerhalb eines Kalenderjahres zwei Prozent des Bruttoeinkommens fĂŒr gesetzliche Zuzahlungen aufwendet, kann sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. FĂŒr chronisch Kranke gilt weiterhin eine Grenze von einem Prozent.

Kritik von der Apothekerschaft

Die Bundesvereinigung Deutscher ApothekerverbĂ€nde (ABDA) lehnt die Erhöhung der Arzneimittel-Zuzahlungen ab (siehe Pressemitteilung von Dezember 2025). Sie warnt davor, dass höhere Eigenbeteiligungen dazu fĂŒhren könnten, dass sich manche Menschen notwendige Medikamente aus finanziellen GrĂŒnden nicht mehr leisten können. Außerdem kritisiert die ABDA den zusĂ€tzlichen Aufwand fĂŒr Apotheken, da diese die Zuzahlungen weiterhin fĂŒr die Krankenkassen einziehen.
Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
(Quelle: Artikel Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

1 Kommentar

  1. Darf ich ergÀnzen:
    Die Krankenkasse verstÀndigt NICHT, wenn ein Kunde / Patient die Belastungsgrenze von 2 bzw. 1 Prozent im Laufe des Jahres bereits erreicht hat! Also dies selbst im Auge behalten, Belege sammeln und rechtzeitig bei der Krankenkasse vorlegen.
    Es gibt leider zu viele Menschen in Deutschland, welche durch die neue Regelung schmerzhaft betroffen sein werden.

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