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Äste und Steine auf Bahngleisen: Bundespolizei sucht Zeugen

Symbolfoto Bundespolizei: Warnhinweisschild vor Gleisen: Betreten verboten

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

27. August 2026

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Mühldorf am Inn / Ampfing – Äste und bis zu 20 Zentimeter große Steine haben am Montagabend (24. August) auf der Bahnstrecke zwischen Mühldorf am Inn und Ampfing gelegen. Ein Regionalzug überfuhr die Hindernisse. Die Bundespolizei ermittelt wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und sucht Zeugen.

Nach Angaben der Bundespolizei meldete der Triebfahrzeugführer gegen 20.25 Uhr, dass sich mehrere Äste und Steine im Gleisbereich befanden. Er überfuhr die Gegenstände. Dabei seien ungewöhnliche Geräusche entstanden. Der Regionalzug wurde anschließend zur Überprüfung in eine Werkstatt gebracht.
Bei einer Nachschau stellten die Einsatzkräfte nach Angaben der Bundespolizei auf mehreren Metern Spuren der überfahrenen Steine und Äste fest. Die Spuren befanden sich im Bereich beider Gleise.

Kinder oder Jugendliche beobachtet

Nach bisherigen Erkenntnissen der Bundespolizei könnten sich vor dem Vorfall Kinder oder Jugendliche mit Fahrrädern im Bereich der Gleise aufgehalten haben. Ob sie etwas mit dem Ablegen der Gegenstände zu tun hatten, sei Gegenstand der weiteren Ermittlungen.
Die Bundespolizeiinspektion Freilassing hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise. Wer am Abend des 24. August im Bereich der Bahnstrecke zwischen Mühldorf am Inn und Ampfing verdächtige Beobachtungen gemacht hat oder Hinweise zu den bislang unbekannten Personen geben kann, wird gebeten, sich per E-Mail an bpoli.freilassing@polizei.bund.de oder unter 08654/7706-0 zu melden.
Die Bundespolizei weist nach eigenen Angaben eindringlich darauf hin, dass das Ablegen von Gegenständen auf Bahngleisen einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr darstellen kann. Auch kleinere Hindernisse können demnach dazu führen, dass Züge entgleisen oder eine Notbremsung einleiten müssen. Dadurch können Fahrgäste, Zugpersonal und weitere Personen gefährdet werden.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizeidirektion München / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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