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Keime im Trinkwasser: Abkochverfügung für Teile von Riedering und Bad Endorf

Wasser in Glas. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

28. August 2026

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Riedering / Bad Endorf / Landkreis Rosenheim –  Das Trinkwasser in Teilen von Riedering und Bad Endorf (Landkreis Rosenheim) muss derzeit abgekocht werden. Bei einer Routineuntersuchung der gemeindlichen Wasserversorgung Riedering wurde eine mikrobiologische Belastung festgestellt. Das Gesundheitsamt Rosenheim hat deshalb am Freitag (28. August) eine Abkochverfügung erlassen.

Betroffen sind laut Landratsamt Rosenheim zahlreiche Ortsteile der Gemeinde Riedering sowie vier Ortsteile von Bad Endorf, die über die Riederinger Wasserversorgung versorgt werden. Das Wasser wird derzeit mit Chlor desinfiziert. Bis im gesamten Leitungsnetz die erforderliche Chlorkonzentration erreicht ist, muss das Leitungswasser abgekocht werden.

Wasser vor dem Trinken sprudelnd aufkochen

Das Gesundheitsamt empfiehlt, das Wasser sprudelnd aufzukochen und anschließend mindestens zehn Minuten abkühlen zu lassen, bevor es verwendet wird.

Das gilt insbesondere für:

  • Trinkwasser und die Zubereitung von Getränken und Speisen
  • die Zubereitung von Nahrung für Säuglinge
  • das Waschen von Salaten, Obst und Gemüse
  • das Spülen von Gefäßen und Geräten, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen
  • die Herstellung von Eiswürfeln
  • medizinische Anwendungen, beispielsweise zum Reinigen von Wunden oder für Nasenspülungen

Zum Duschen und Händewaschen mit Seife kann das Wasser nach Angaben des Gesundheitsamtes grundsätzlich weiter verwendet werden. Es sollte dabei nicht verschluckt werden. Auch Waschmaschine und Spülmaschine können ohne Einschränkungen genutzt werden.

Diese Ortsteile sind betroffen

In Riedering gilt die Abkochverfügung für Abersdorf, Ackersdorf, Baunigl, Bergham, Beuerberg, Daxlberg, Ecking, Erlachmühle, Esbaum, Haring, Heft, Holzen, Irnkam, Kinten, Kohlstatt, Kohlstattberg, Moosen, Mühlham, Neukirchen am Simssee, Niederwall, Oberachthal, Obermühl, Oberputting, Patting, Persdorf, Petzgersdorf, Pfaffenbichl, Pietzenberg, Pietzenkirchen, Pietzing, Reitl, Schaidering, Schlierholz, Schmidham, Schralling, Schwemmreit, Siegharting, Söllhuben, Stadl, Stetten, Stuhlrain, Thalham, Tiefenthal am Wald, Tinning, Wall, Wieden und Wolferkam.

In Bad Endorf sind die Ortsteile Asbichl, Hirnsberg, Holzen und Ulperting betroffen.

Die Ursache für die Verkeimung ist bislang nicht bekannt. Die Chlorung des Leitungsnetzes wird fortgesetzt. Nach Angaben des Landratsamtes ist eine ausreichende Desinfektion erreicht, wenn im gesamten Netz mindestens 0,1 Milligramm Chlor pro Liter nachgewiesen werden können.

Die Abkochverfügung gilt, bis das Gesundheitsamt Rosenheim sie wieder aufhebt. 
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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