Rosenheim – Sonnenschein, angenehme Temperaturen und gute Stimmung: So lässt sich der vierte Herbstfesttag am Dienstag (1. September) zusammenfassen. Tagsüber waren die Gassen gut gefüllt, am Abend herrschte ebenfalls reges Treiben auf dem Festplatz. Ganz ohne unerfreuliche Zwischenfälle blieb die Wiesn aber auch diesmal nicht.
Bast’s auf Eure Radl auf
Bast`s auf Eure Radl auf – Diesen Rat gibt die Rosenheimer Polizei den Wiesnbesuchern mit auf den Weg. Denn derzeit liegen der Polizei mehrere Anzeigen über Fahrraddiebstähle im Umfeld des Festgeländes vor. Der entstandene Schaden liegt bei einigen tausend Euro.
Die Empfehlung der Polizei: Die Radl mit stabilen Ketten-, Bügel- oder Faltschlössern sichern. Dünne Ketten oder Speichenschlösser sind dagegen meist kein besonders guter Diebstahlsschutz. Noch besser ist es, das Fahrrad an einem fest im Boden verankerten Gegenstand anzuschließen. Das kann Langfingern den Abtransport trotz Schloss deutlich erschweren.
Geht gar nicht
Ein Verhalten, das sich wohl nur mit „No Go“ beschreiben lässt, legte ein 47-jähriger Italiener an den Tag. Beim Verlassen des Festgeländes gegen 23 Uhr schlug er einer 19-Jährigen auf das Gesäß. Der Mann aus Bozen hatte zu diesem Zeitpunkt mehr als 1,50 Promille im Blut. Die Konsequenz: Wiesnverbot und ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung.
Warum, weshalb, wieso?
Drei Wörter, die meistens Fragen aufwerfen. Auch die Wiesnwache konnte in diesem Fall nicht sofort alle beantworten.
Ein 43-jähriger Mann aus Stephanskirchen führte sich in einem alkoholischen Verkaufsbetrieb auf. Warum, weshalb und wieso er nicht einfach ging, blieb zunächst sein Geheimnis. Vielleicht lag es auch an der berauschend wirkenden Flüssigkeitsaufnahme. Bei dem Mann wurden rund 1,50 Promille festgestellt.
Offenbar zeigte die deutliche Ansprache der Wiesnwache schließlich Wirkung. Der berauschende Zustand verflog zumindest ein Stück weit und machte einem etwas klareren Aufnahmemodus Platz.
Einem Platzverweis kam der 43-Jährige schließlich nach. Nicht jedoch, ohne zuvor noch ein Wiesnverbot ausgesprochen bekommen zu haben.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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