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Online-Vortrag: Wann dürfen Landwirte pflügen

Schwarzer Bulldog von der Seite. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

3. September 2026

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Rosenheim / Landkreis Rosenheim – Bei der Bodenbearbeitung müssen Landwirte nicht nur pflanzenbauliche Aspekte berücksichtigen. Auch Förder-, Fach-, Pflanzenschutz- und Düngerecht machen Vorgaben dazu, wann und wie landwirtschaftliche Flächen bearbeitet werden dürfen. Ein Online-Vortrag am Dienstag, 8. September, gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen.

Die Abteilungen Förderung sowie Bildung und Beratung der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) in Oberbayern laden gemeinsam mit der Regierung von Oberbayern zu der Veranstaltung ein. Der Online-Vortrag findet am Dienstag (8. September) von 19.30 bis 21 Uhr statt.
Unter dem Titel „Bodenbearbeitung im Förder- und Fachrecht: Wann darf ich pflügen?“ geht es darum, welche rechtlichen Vorgaben bei der Bodenbearbeitung zu beachten sind und was diese für die betriebliche Praxis bedeuten.

Diese Themen stehen im Mittelpunkt

Behandelt werden unter anderem die Vorgaben zur Mindestbodenbedeckung nach GLÖZ 6 und zum Erosionsschutz nach GLÖZ 5. Außerdem geht es um Anforderungen des Pflanzenschutz- und Düngerechts.
Die Teilnahme ist online möglich. Der Zugang zur Veranstaltung erfolgt über die Internetseite des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim:  Informationen und Zugang zur Online-Veranstaltung
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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