Rosenheim – Ab Anfang Oktober wird in Rosenheim wieder Grüngut aus privaten Haushalten kostenlos abgeholt. Das Grüngut muss am jeweiligen Abfuhrtag bis 7 Uhr in haushaltsüblicher Menge von bis zu einem Kubikmeter gut sichtbar am Fahrbahnrand auf Höhe des Grundstücks bereitliegen.
Das Grüngut muss gebündelt und ohne Draht oder Plastik bereitgestellt werden. Zweige dürfen höchstens zwei Meter lang und zehn Zentimeter dick sein. Wurzelstöcke werden nicht mitgenommen.
Diese Termine gelten
- 5. Oktober: Kastenau und das restliche, an den anderen Terminen nicht aufgeführte Stadtgebiet
- 19. Oktober: Aising, Heilig Blut, Aisinger Landstraße, Aisingerwies, Oberwöhr
- 2. November: Happing, Kaltmühl, Kaltwies
- 11. November: Pang, Hohenofen, Schwaig, Westerndorf am Wasen, Pösling, Brucklach
- 23. November: Mitterfeld, Westerndorf St. Peter, Egarten, Langenpfunzen und westlicher Teil Erlenau
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat für jede einzelne Straße einen Abholtermin festgelegt. Die Termine sind hier einsehbar.
Für kleinere Äste und Laub können Rosenheimer Privathaushalte maximal zwei Papiersäcke pro Haushalt erhalten. Die Säcke gibt es beim Baubetriebshof in der Möslstraße 27, an der Infothek des Bürgeramtes in der Königstraße 15, in der Kfz-Zulassungsstelle in der Westerndorfer Straße 88 sowie beim Umwelt- und Grünflächenamt in der Königstraße 15.
Dieses Grüngut wird nicht abgeholt
Ausgeschlossen sind wegen der Verbreitungsgefahr des Asiatischen Moschusbockkäfers alle Gehölze der Gattung Prunus. Dazu gehören unter anderem Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer.
Schnittgut dieser Gehölze kann ganzjährig kostenlos am Wertstoffhof in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt werden.
Ebenfalls ausgeschlossen sind von Buchsbaumzünsler befallenes Grüngut und Neophyten wie Riesen-Bärenklau und Beifuß-Ambrosie. Dieses Material muss als Quarantänematerial am Wertstoffhof in der Innlände 25 entsorgt werden. Anschließend wird es zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk gebracht.
Wichtig ist außerdem: Verspätet bereitgestelltes Grüngut wird nicht nachträglich abgeholt. Die Nutzung der kostenlosen Abholung durch gewerbliche Betriebe ist nicht gestattet.
Grüngut auch am Wertstoffhof und an Wertstoffinseln
Kompostierbare Grünabfälle können, soweit sie nicht von der Grüngutabholung ausgeschlossen sind, von Rosenheimer Privathaushalten das ganze Jahr über kostenlos in den Wertstoffcontainern für kompostierbare Grünabfälle an einigen Wertstoffinseln oder beim Wertstoffhof in der Innlände 25 entsorgt werden.
Grüngut darf nicht neben den Containern auf den Wertstoffinseln abgestellt werden. Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und behindert die Abfuhr des in den Containern gesammelten Grünguts.
Im Zusammenhang mit der Grüngutabholung sollten Grundstückseigentümer außerdem ihre Grundstücke auf überhängende Gehölze kontrollieren. Hecken, Sträucher und Bäume müssen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Über Gehwegen ist ein Bereich von 2,50 Metern, über Fahrbahnen von 4,50 Metern freizuhalten. Auch Verkehrszeichen und Straßenleuchten dürfen nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden.
Fragen zur Grüngutabholung beantwortet das Umwelt- und Grünflächenamt unter Telefon: 08031/365-1692.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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