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LBV kritisiert Abschussfreigaben für Wölfe in Bayern

Wolf. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

17. September 2026

Lesezeit: 3 Minute(n)

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Bayern -Der bayerische Naturschutzverband LBV kritisiert pauschale Abschussfreigaben für Wölfe in mehreren Landkreisen. Nach Angaben des Verbandes seien entsprechende Regelungen unter anderem im Ostallgäu, im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und im Berchtesgadener Land erlassen worden. Der LBV befürchtet, dass eine solche Praxis auch auf die beiden bayerischen Nationalparke ausgeweitet werden könnte.

„Sollte es die Staatsregierung tatsächlich auf die Spitze treiben und den Abschuss von Wölfen in unseren Nationalparken erlauben, würden wir diese unantastbaren Kronjuwelen des bayerischen Naturschutzes mit allen rechtlichen Mitteln verteidigen. Darüber hinaus hält es der LBV für moralisch fragwürdig, die Verantwortung für ein derartiges rechtlich umstrittenes Vorgehen auf die Jägerschaft abzuwälzen“, erklärt der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.

LBV sieht fehlende Transparenz

Nach Angaben des LBV haben mehrere Landkreise im bayerischen Alpenraum Abschussfreigaben erteilt, obwohl dort keine standorttreuen Wolfsrudel lebten. Bis zum 31. Oktober könne dadurch nach Darstellung des Verbandes jeder Wolf geschossen werden, der in den betreffenden Gebieten auftauche.
„Durch die Vorgehensweise, ohne begründeten Anlass Abschussgenehmigungen für Wölfe einzuholen, entsteht der Eindruck, die Staatsregierung versucht still und heimlich im Alpenraum eine wolfsfreie Zone zu schaffen und so entgegen geltenden EU-Rechts die Rückkehr einer weiterhin geschützten Art zu verhindern“, so Norbert Schäffer. Der LBV kritisiert außerdem, dass solche Abschüsse nach seiner Darstellung nicht zwangsläufig öffentlich bekannt gemacht werden müssten. „Dieses Vorgehen ist für den LBV inakzeptabel“, so der LBV-Vorsitzende.

Auch außerhalb des Alpenraums gebe es nach Angaben des Verbands möglicherweise bereits Abschussregelungen in Gebieten mit und ohne standorttreue Wölfe. Die entsprechenden Bescheide seien mit Ausnahme des Oberallgäus nicht öffentlich zugänglich gemacht worden, so der LBV.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt führt aktuell Nachweise von Wölfen aus dem Monitoringjahr 2025/26. Danach gibt es sowohl Nachweise einzelner Tiere als auch Gebiete mit standorttreuen Wölfen.

LBV fordert Abschüsse nur in begründeten Fällen

Der LBV erklärt, das Zusammenleben mit Wölfen bringe Herausforderungen mit sich. Einen Abschuss sehe der Verband jedoch als letztes Mittel an. „Sogenannte präventive Abschussgenehmigungen wie sie derzeit mehrfach in Bayern geschaffen worden sind, sind keine nachhaltige Lösung für Weidetierhalter und verstoßen unserer Einschätzung nach gegen geltendes EU-Recht“, so die LBV-Wildtierökologin Ronja Schlosser.

Als Beispiel nennt der Verband den Wolfsrüden „GW999m“, der nach Angaben des LBV seit acht Jahren im Oberallgäu lebe, ohne ein Nutztier gerissen zu haben. Der Wolf halte sich in einem kürzlich öffentlich ausgewiesenen „Weidegebiet“ auf. So bezeichnen die Jagdbehörden laut LBV die Gebiete, in denen Abschussfreigaben im Alpenraum gelten. „Damit wird ein völlig unauffälliges Tier der Wolfspolitik geopfert“, kritisiert Ronja Schlosser.

Drei illegale Tötungen offiziell bestätigt

Nach Angaben des LBV sind in Bayern derzeit 13 Territorien mit standorttreuen Wölfen bekannt. Im Jahr 2025 seien nach offiziellen Angaben sieben Wölfe bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen. Bei zwei weiteren Tieren sei die Todesursache noch offen gewesen.
Nach Angaben des Verbands wurden im selben Kalenderjahr von der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) zwei Wölfe in Bayern als illegal getötet erfasst. Ein weiterer Fall stamme aus dem Oktober 2024.

Der LBV berichtet zudem von einem der Fälle, bei dem ein Tier einen durch einen Schuss zertrümmerten Vorderlauf gehabt habe. Nach Einschätzung des Verbands deute dies auf einen qualvollen Tod hin. „Bei keinem der neuerdings offiziell als illegale Tötung eingestuften Fälle wurde bisher erfolgreich ein Täter überführt. Wir müssen deshalb von einer deutlich höheren Dunkelziffer ausgehen und befürchten, dass die nun erteilten Abschussgenehmigungen zusätzlich die Hemmschwelle für illegale Aktivitäten senken. Als entschieden wurde, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen, waren den Behörden diese konkreten Verdachtsfälle illegaler Tötungen längst bekannt“, so Norbert Schäffer.

Wolf und Goldschakal wurden zum 1. April 2026 in das bayerische Jagdrecht aufgenommen. Die Bayerische Staatsregierung bezeichnete dies als Grundlage für ein kontrolliertes Bestandsmanagement.

Diskussion um Auswirkungen auf die Wolfspopulation

Der LBV sieht in den Abschussfreigaben eine mögliche zusätzliche Belastung für die bayerische Wolfspopulation. „Werden neben Verkehrstoten und illegalen Tötungen in zahlreichen Landkreisen zusätzlich Wölfe zum Abschuss freigegeben, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die bayerische Population haben“, erklärt Ronja Schlosser. Nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt unterliegt der Wolf weiterhin dem Naturschutzrecht. Ein Abschuss darf demnach nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Population dadurch nicht verschlechtert.

Der LBV fordert die Staatsregierung auf, die aus seiner Sicht rechtlich fragwürdige Praxis der pauschalen Abschussfreigaben zu beenden. „Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, die rechtlich fragwürdige Praxis pauschaler Abschussfreigaben umgehend zu stoppen. Der Wolf als geschützte Art darf politisch motivierten Abschussgenehmigungen nicht zum Opfer fallen. Es besteht eine ernstzunehmende Gefahr, dass seine weitere Ausbreitung in Bayern behindert und der Erhaltungszustand ernsthaft gefährdet werden“, so Norbert Schäffer.
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)

1 Kommentar

  1. Etwa 150 Jahre lang war er in Deutschland ausgerottet – vom Menschen! Als Abschreckung dienten auch noch die verschiedenen Märchen vom „bösen Wolf “ . Lediglich in der römischen Mythologie kam er besser weg. (Romulus und Remus)
    Als er dann freiwillig zurückkehrte wurde er 1990 als „streng geschützt “ eingestuft. Man hatte wahrscheinlich bereits damals erkannt, daß er ein sehr soziales Tier mit Familiensinn ist, eher scheu und den Menschen meidet. Er tötet auch nur um seine Kinder und sich selbst zu ernähren. Doch mittlerweile wurde sein Status heruntergestuft, jetzt nur noch „geschützt „. Ich befürchte, daß er über kurz oder lang diesen Status auch noch verliert. 😞
    Wie ein Teil der Menschheit mit der der Natur umgeht ist einfach nur traurig!

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