Rosenheim / Landkreis / Region – Friseurstudios und Barbershops standen im Bezirk des Hauptzollamts Rosenheim im Fokus des Zolls. Bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wurden 23 Betriebe kontrolliert und 28 dort angetroffene Arbeitskräfte befragt. In mehreren Fällen gab es Auffälligkeiten.
Bundesweit waren rund 2.200 Kräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Einsatz. Im Bezirk des Hauptzollamts Rosenheim beteiligten sich die FKS-Standorte Rosenheim, Traunstein und Weilheim an den Kontrollen.
Geprüft wurde unter anderem, ob Beschäftigte ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet sind, der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird und ausländische Arbeitskräfte über die erforderlichen Arbeits- beziehungsweise Aufenthaltstitel verfügen. Auch mögliche Scheinselbstständigkeit und ein unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen waren Teil der Prüfungen.
Mehrere Verfahren eingeleitet
Auffälligkeiten gab es unter anderem im Zuständigkeitsbereich der FKS Weilheim. Dort kontrollierten die Zöllner insgesamt neun Friseur- und Barbershops in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech und Weilheim-Schongau.
In einem Fall wurde ein ausländischer Arbeitnehmer beim Haareschneiden angetroffen, der nicht über die erforderlichen Arbeits- beziehungsweise Aufenthaltstitel verfügte. Gegen ihn und seinen Arbeitgeber leitete das Hauptzollamt Rosenheim noch vor Ort ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Dem Arbeitgeber wird außerdem vorgeworfen, seine Meldepflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern nicht erfüllt zu haben.
Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen konnten die Betreiber eines Friseurladens und eines Barbershops keine Arbeitszeitaufzeichnungen für ihre Beschäftigten vorlegen. Auch gegen diese beiden Arbeitgeber wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Ob der gesetzliche Mindestlohn in allen kontrollierten Betrieben eingehalten wurde, lässt sich nach Angaben des Hauptzollamts noch nicht abschließend sagen. Die entsprechenden Prüfungen laufen weiter.
Arbeitszeiten müssen für alle Beschäftigten dokumentiert werden
Seit diesem Jahr gehört das Friseur- und Kosmetikgewerbe zu den sogenannten Risikobereichen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Damit gelten dort besondere Pflichten.
„Das Friseur- und Kosmetikgewerbe fällt seit diesem Jahr, wie auch viele andere Branchen, unter die Risikobereiche nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz“, erklärt Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim. „Es sind daher besondere Pflichten zu erfüllen. Neu ist, dass auch in dieser Branche Stundenaufzeichnungen für alle Beschäftigten zu führen sind. Das heißt, nicht nur – wie bisher – für die geringfügig Beschäftigten.“
Die Kontrollen sind mit dem Ortstermin allerdings noch nicht abgeschlossen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden nun weiter ausgewertet. Geprüft wird, ob es weitere Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, den Mindestlohn oder die Vorschriften zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer gegeben haben könnte. Auch mögliche Fälle von Scheinselbstständigkeit und Sozialleistungsmissbrauch werden dabei untersucht.
Weitere Kontrollen fanden in den Landkreisen Ebersberg, Miesbach, Rosenheim, Berchtesgadener Land, Mühldorf und Traunstein statt. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde.
(Quelle: Pressemitteilung Hauptzollamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto Hauptzollamt Rosenheim)


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