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Neues Wolfsgebiet in Bayern: Übergangsfrist läuft ab Oktober

Wolf. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

2. Oktober 2026

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Oberpfalz / Bayern – In Bayern gibt es ein neues Wolfsgebiet. Seit dem 1. Oktober 2026 gilt „Hinterwald“ im Landkreis Tirschenreuth offiziell als Wolfsgebiet. Für Nutztierhalter dort läuft damit eine einjährige Übergangsfrist für den Herdenschutz.

Der Landkreis Tirschenreuth liegt in der Oberpfalz im Nordosten Bayerns, nahe der tschechischen Grenze. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat die neue Gebietskulisse jetzt bekannt gemacht. Die amtliche Veröffentlichung erfolgte am 2. Oktober 2026 im Bayerischen Ministerialblatt. Eine detaillierte Karte der Wolfsgebiete ist laut LfU im UmweltAtlas abrufbar.
Für Nutztierhalter ist die neue Einstufung vor allem deshalb relevant, weil nach einer Übergangsfrist von einem Jahr ein geeigneter Herdenschutz Voraussetzung für einen Schadensausgleich ist. Die Übergangsfrist für das neue Wolfsgebiet Hinterwald hat am 1. Oktober begonnen.

Schutz vor Wolfsübergriffen

Das LfU rät Nutztierhaltern in Wolfsgebieten, ihre Tiere beispielsweise durch wolfsabweisende Zäune vor Übergriffen zu schützen. Weidetierhalter sollen sich regelmäßig über die Situation in Bayern informieren.
Die Ausweisung eines Wolfsgebiets erfolgt, wenn ein Wolf, ein Wolfspaar oder ein Wolfsrudel als standorttreu gilt. Das ist laut deutschem Monitoringstandard der Fall, wenn ein Wolf oder ein Rudel länger als sechs Monate nachgewiesen wird. Auch der gemeinsame Nachweis eines männlichen und weiblichen Wolfs bei der Markierung eines Territoriums oder ein belegter Nachwuchs kann dafür ausschlaggebend sein.

Um einen solchen Nachweis wird ein Bereich mit einem Radius von 15 Kilometern als Wolfsgebiet ausgewiesen. Wird in einem abgeschlossenen Monitoringjahr von Mai bis April kein entsprechender Wolf mehr nachgewiesen, kann das Gebiet wieder aus der Kulisse der Wolfsgebiete genommen werden.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Umwelt / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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