Rosenheim – Der staatliche Zuschuss von 100 Euro im Monat für Kindergartenkinder fällt ab 2027 als eigene Leistung weg. Die Städte und Gemeinden im Landkreis Rosenheim sehen derzeit keinen finanziellen Spielraum, diesen Betrag aus eigenen Mitteln auszugleichen. Das war ein zentrales Thema bei der Versammlung des Kreisverbands Rosenheim des Bayerischen Gemeindetags am 28. September.
Zum 1. Januar 2027 wird die Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Bayern neu geordnet. Der bisherige Beitragszuschuss entfällt als eigenständige staatliche Leistung. Nach Angaben des Freistaats sollen die dafür bislang eingesetzten Mittel vollständig im System der Kindertagesbetreuung bleiben und künftig in die Betriebskostenförderung einfließen. Gleichzeitig wird die staatliche Betriebskostenförderung schrittweise erhöht.
Aus Sicht des Gemeindetags lassen sich diese beiden Veränderungen jedoch nicht gleichsetzen. Eine höhere Beteiligung des Freistaats an den Betriebskosten sei angesichts der seit Jahren bestehenden Finanzierungslücke notwendig. Sie schaffe aber keinen zusätzlichen finanziellen Spielraum, aus dem die Kommunen nun den bisherigen Elternbeitragszuschuss übernehmen könnten.
Kommunen tragen bereits heute einen großen Teil der Kosten
Nach einer überschlägigen Betrachtung des Kreisverbands entfallen derzeit rund 60 Prozent der tatsächlichen Kosten der Kindertagesbetreuung auf die kommunale Seite. Etwa 30 Prozent entfallen demnach auf den Freistaat und rund zehn Prozent auf Elternbeiträge einschließlich des bisherigen staatlichen Beitragszuschusses.
Neben ihrem gesetzlichen Förderanteil nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) leisten die Gemeinden nach Angaben des Kreisverbands zusätzliche Defizitausgleiche. Diese fallen je nach Größe der Kommune und Betreuungsstruktur unterschiedlich hoch aus. Als Beispiel nennt der Gemeindetag Bruckmühl. Dort wurden die Kindertageseinrichtungen im Jahr 2025 mit rund 4,3 Millionen Euro aus allgemeinen Haushaltsmitteln unterstützt.
„Die höhere Beteiligung des Freistaats an den Betriebskosten ist notwendig und längst überfällig. Daraus aber abzuleiten, dass die Kommunen nun genügend finanziellen Spielraum hätten, um zusätzlich die bisherige Familienleistung des Freistaats zu übernehmen, entspricht nicht der Realität unserer Haushalte“, erklärt Richard Richter, Erster Bürgermeister des Marktes Bruckmühl und Kreisvorsitzender des Bayerischen Gemeindetags.
Auch die verbesserte staatliche Finanzierung werde nach Einschätzung des Kreisverbands nicht zu einer annähernd gleichen Lastenverteilung zwischen Freistaat und Kommunen führen. Bei den Städten und Gemeinden würden weiterhin hohe Defizite verbleiben.
Zunächst sollen die Auswirkungen beobachtet werden
Die Vorstandschaft des Kreisverbands empfiehlt den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern deshalb, den wegfallenden staatlichen Zuschuss zunächst weder vollständig noch anteilig durch eine neue kommunale Leistung zu ersetzen.Stattdessen soll zunächst beobachtet werden, wie sich die neue Finanzierung der Kindertagesbetreuung ab 2027 tatsächlich auf die Haushalte der einzelnen Gemeinden und die Defizite der Kindertageseinrichtungen auswirkt. Erst auf Grundlage belastbarer Zahlen könne beurteilt werden, welche finanziellen Auswirkungen die Reform tatsächlich hat.
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister betonen zugleich die große Bedeutung einer verlässlichen und bezahlbaren Kinderbetreuung. Familien bei Betreuung, Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu unterstützen, sei eine gemeinsame öffentliche Aufgabe. Verantwortung dafür tragen nach ihrer Auffassung Bund, Freistaat und Kommunen ebenso wie die Eltern selbst.
Was bedeutet das für Eltern?
Für Eltern von Kindergartenkindern fällt der bisherige staatliche Beitragszuschuss von 100 Euro im Monat zum 1. Januar 2027 als eigene Leistung weg. Das bedeutet zunächst: Die bisherige staatliche Entlastung in dieser Form gibt es ab 2027 nicht mehr.
Ob und in welchem Umfang eine Kommune den Betrag künftig freiwillig ganz oder teilweise aus eigenen Mitteln übernimmt, ist damit allerdings nicht automatisch entschieden. Der Kreisverband des Bayerischen Gemeindetags empfiehlt den Kommunen im Landkreis Rosenheim, den bisherigen Zuschuss zunächst nicht zu ersetzen und erst abzuwarten, wie sich die neue Finanzierung der Kindertagesbetreuung tatsächlich auf die kommunalen Haushalte auswirkt.
Wie hoch die Beiträge für Eltern ab 2027 tatsächlich ausfallen, kann deshalb von der jeweiligen Kommune beziehungsweise vom Träger der Kindertageseinrichtung abhängen.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam)
Die Städte und Gemeinden leisten nach eigener Darstellung bereits heute einen erheblichen finanziellen Beitrag und schaffen vor Ort die notwendige Infrastruktur für Kinder und Familien. Aus Sicht des Kreisverbands braucht es deshalb einen sorgsamen Umgang mit den begrenzten kommunalen Mitteln und eine dauerhaft faire Verteilung der Kosten zwischen den staatlichen Ebenen.
(Quelle: Pressemitteilung Markt Bruckmühl / Beitragsbild: Symbolfoto re)


0 Kommentare