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Zwei Männer müssen nach Zugkontrollen ins Gefängnis

Die Bundespolizei hat in Rosenheim die Reisepläne mehrerer gesuchter Männer durchkreuzt. Foto: Copyright Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

16. Oktober 2026

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Rosenheim – Bei Kontrollen in Zügen rund um Rosenheim hat die Bundespolizei am Mittwoch (14. Oktober) drei Männer überprüft. Gegen zwei lagen Untersuchungshaftbefehle vor, der dritte durfte nicht nach Deutschland einreisen und musste zurück nach Österreich.

Am Nachmittag kontrollierten Bundespolizisten einen 21-jährigen Spanier in einem Fernreisezug. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass das Amtsgericht Frankfurt am Main seit November 2024 mit einem Untersuchungshaftbefehl nach ihm suchte. Er steht im Verdacht, einen Raub begangen zu haben. Weil Fluchtgefahr angenommen wurde, brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Traunstein.
Auch für einen 28-jährigen Rumänen endete die Zugfahrt im Gefängnis. Die Bundespolizei kontrollierte ihn am Abend in einem Zug Richtung Rosenheim. Gegen ihn lag ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Geilenkirchen vor. Er steht im Verdacht, einen Einbruchsdiebstahl begangen zu haben. Auch in seinem Fall wurde Fluchtgefahr angenommen. Die Beamten brachten ihn ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt Traunstein.

Ein 32-jähriger Vietnamese wurde in einem ICE aus Wien kontrolliert. Er konnte sich mit seinem Reisepass und einer slowakischen Aufenthaltserlaubnis ausweisen. Bei der Überprüfung stellten die Bundespolizisten allerdings fest, dass gegen ihn ein zweijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland besteht. Dieses war verhängt worden, nachdem der Mann im September bei einer unerlaubten Erwerbstätigkeit erwischt worden war.
Die Beamten zeigten ihn wegen des unerlaubten Einreiseversuchs an und schickten ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zurück nach Österreich. Außerdem händigten sie ihm einen Strafbefehl des Amtsgerichts Göppingen aus. Wegen eines früheren unerlaubten Aufenthalts in Deutschland muss der Mann 1.200 Euro Geldstrafe zahlen. Begleichen kann er die Summe nun aus dem Ausland.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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