Rosenheim – Wer nicht möchte, dass bestimmte persönliche Daten aus dem Melderegister weitergegeben werden, kann in Rosenheim eine Übermittlungssperre einrichten lassen. Darauf weist die Stadt Rosenheim hin. Das Bundesmeldegesetz sieht verschiedene Fälle vor, in denen Meldebehörden Daten übermitteln dürfen.
Dazu zählen beispielsweise Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen. Auch Daten zu Alters- und Ehejubiläen können an Mandatsträger, die Presse oder den Rundfunk weitergegeben werden. Weitere Fälle betreffen öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, denen Familienangehörige angehören, sowie Adressbuchverlage.
Wer solche Datenübermittlungen nicht möchte, kann dagegen Widerspruch einlegen. Die Übermittlungssperre lässt sich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich im Bürgeramt der Stadt Rosenheim beantragen. Dafür ist ein Ausweisdokument erforderlich. Alternativ ist die Beantragung schriftlich oder online möglich.
Weitere Informationen und den Online-Antrag gibt es auf der Website der Stadt Rosenheim.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitrasgbild: Symbolfoto re)


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