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Ohne Ticket im Zug: Bundespolizei findet verbotene Waffe im Koffer

Symbolfoto: Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

21. Oktober 2026

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Rosenheim – Ohne gültigen Fahrschein unterwegs, die Zugbegleiterin beleidigt und dann auch noch eine verbotene Waffe im Gepäck: Ein 37-jähriger Mann hat am Montagnachmittag (19. Oktober) in einer Regionalbahn die Bundespolizei beschäftigt. Gegen ihn wurden drei Strafanzeigen eingeleitet.

Ausgangspunkt war eine telefonische Mitteilung der Zugbegleiterin. Sie meldete der Bundespolizei eine aufgebrachte Person, die ohne gültigen Fahrschein unterwegs war. Nach der Einfahrt des Zuges kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Mühldorf den 37-jährigen Israeli.
Laut Bundespolizei soll der Mann nicht nur ohne gültiges Ticket gefahren sein, sondern die Zugbegleiterin auch mehrfach in bedrohlicher Weise mit den Worten „Fuck you“ beleidigt haben. Bei der Kontrolle konnte er sich den Beamten zufolge zunächst nur zögerlich ausweisen und hatte keine ausreichenden Ausweisdokumente dabei. Deshalb durchsuchten die Beamten den Mann und sein Gepäck auf der Dienststelle. In seinem Reisekoffer fanden sie dabei ein sogenanntes Nunchaku. Dabei handelt es sich um eine Waffe, deren Umgang nach dem Waffengesetz verboten ist.

Die Bundespolizei leitete gegen den 37-Jährigen Strafanzeigen wegen Erschleichens von Leistungen, Beleidigung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Nachdem seine Personalien und eine ladungsfähige Anschrift im Landkreis Mühldorf am Inn festgestellt worden waren, durfte er seine Reise fortsetzen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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