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Gartenabfälle nicht in der Natur entsorgen: Landkreis Rosenheim nennt Alternativen

Kompost. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

2. November 2026

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Landkreis Rosenheim – Beim Aufräumen im Garten fallen im Herbst größere Mengen Laub, Grünschnitt und andere Gartenabfälle an. Doch die gehören nicht in den Wald, an Wegesränder oder auf freie Flächen. Wer sie dort ablagert, schadet der Natur und muss mit einem Bußgeld rechnen. Der Landkreis Rosenheim weist deshalb auf zwei Möglichkeiten hin: Gartenabfälle selbst kompostieren oder an einem gemeindlichen Wertstoffhof abgeben.

Illegale Ablagerungen sind nicht nur ein optisches Problem. Über Gartenabfälle können sich invasive Pflanzenarten ausbreiten, die heimische Arten verdrängen. Zudem gelangen durch das verrottende Material zusätzliche Nährstoffe in Böden und Gewässer, die das natürliche Gleichgewicht stören können. Auch die Brandgefahr kann durch unsachgemäß abgelagerte Gartenabfälle steigen.
Die Entsorgung außerhalb zugelassener Stellen ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz verboten. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Kompostieren lohnt sich

Wer genügend Platz im Garten hat, kann Laub, Rasenschnitt und andere geeignete Gartenabfälle selbst kompostieren. Daraus entsteht wertvoller Humus, der später wieder für Beete und Pflanzen verwendet werden kann.
Nach Angaben des Landkreises können Gartenbesitzer, die selbst kompostieren, außerdem eine Reduzierung der Müllgebühr beantragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine einmalige Förderung für die Anschaffung eines Kompostbehälters zu erhalten.

Wertstoffhöfe nehmen Kleinmengen kostenlos an

Wer nicht selbst kompostieren kann oder größere Mengen entsorgen möchte, kann Gartenabfälle zu den gemeindlichen Wertstoffhöfen bringen. Private Anlieferungen bis zu einem Kubikmeter pro Tag sind dort kostenlos. Für größere Mengen fallen Gebühren an.
Bei gewerblichen Anlieferungen empfiehlt der Landkreis die Abgabe direkt bei den Kompostieranlagen.

Eine Übersicht über die Entsorgungseinrichtungen im Landkreis Rosenheim, deren Öffnungszeiten sowie weitere Hinweise zur Kompostierung und Entsorgung gibt es im Internet unter abfall.landkreis-rosenheim.de.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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