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Ab heute (1. März) nur noch schwarz: Alte Versicherungskennzeichen ungültig

Versicherungskennzeichen an Roller. Symbolfoto: ai generiert

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

1. März 2026

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Rosenheim / Region / Bayern – Seit dem heutigen Sonntag (1. März) sind die bisherigen grünen Versicherungskennzeichen nicht mehr gültig. Darauf weist der ADAC Südbayern hin. Für Mopeds, Mofas, Roller bis 50 ccm sowie E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge ist ab sofort ausschließlich das neue schwarze Kennzeichen beziehungsweise die entsprechende Plakette erlaubt. Ohne gültigen Versicherungsschutz darf kein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt werden.

Wer nach dem Stichtag noch mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs ist, begeht eine Straftat. Es drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. „Kommt es zu einem Schaden, können im Ernstfall Forderungen in Millionenhöhe entstehen – etwa bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden“, warnt Verkehrsexperte Alexander Kreipl vom ADAC Südbayern.

Versicherungskennzeichen müssen jedes Jahr erneuert werden. Kleinkrafträder und Elektrokleinstfahrzeuge benötigen zwar keine amtliche Zulassung, jedoch zwingend ein gültiges Versicherungskennzeichen oder eine Versicherungsplakette. Der Haftpflichtschutz läuft jeweils nach einem Jahr automatisch ab und muss zum 1. März erneuert werden. Zusätzlich kann eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden, die unter anderem Diebstahl, Hagel oder Überschwemmung abdeckt.

Von der Kennzeichenpflicht betroffen sind insbesondere Mopeds, Mofas und Roller bis 50 ccm mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h, bei älteren Modellen bis zu 60 km/h. Auch E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge wie Segways unterliegen der Versicherungspflicht. Während Kleinkrafträder ein klassisches Blechkennzeichen erhalten, bekommen E-Scooter und vergleichbare Fahrzeuge eine kleinere Klebeplakette.

Die neuen schwarzen Versicherungskennzeichen sind unter anderem in den Geschäftsstellen und Reisebüros des ADAC erhältlich. Weitere Informationen gibt es online unter adac.de/mopedversicherung.
(Quelle Pressemitteilung: ADAC Südbayern / Beitragsbild: Symbolfoto ai generiert)

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