Eiselfing / Landkreis Rosenheim – Das Gesundheitsamt Rosenheim informiert: Die Abkochverfügung für die Gemeinde Eiselfing (Landkreis Rosenheim) wurde aufgehoben (19.9.2024).
Das Trinkwasser im gesamten Gemeindegebiet von Eiselfing sowie in den Babenshamer Ortsteilen Oberthalham, Schönberg und Stettberg sowie in den Anwesen Weikertsham 10a und 14 (Stadtgebiet Wasserburg am Inn) muss deshalb nicht mehr abgekocht werden.
Im Rahmen einer Routinekontrolle am Hochbehälter Grubholz in der Gemeinde Eiselfing waren vergangene Woche Coliforme Keime festgestellt worden. In Abstimmung mit dem Staatlichen Gesundheitsamt wurden deshalb am Abend des 13. September alle betroffenen Haushalte in den drei Kommunen durch die vier Eiselfinger Gemeindefeuerwehren über die amtlich erlassene Abkochverfügung informiert und Hinweiszettel zur Verkeimung ausgehändigt.
Inzwischen liegen die Laborergebnisse einer zweiten Beprobung vor. Diese ergab keine Auffälligkeiten mehr, so dass die Abkochverfügung jetzt aufgehoben werden konnte. Es finden weiter engmaschige Proben statt.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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