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Als Fahranfänger im Auto unterwegs: Welche Regelungen in Deutschland und Ausland gelten

Autofahrer

Josefa Staudhammer

Ihr Traumberuf ist Journalistin. Sie steht zwar noch am Anfang ihrer Karriere, hat aber schon einige Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln dürfen. Besonders am Herzen liegt ihr die Vernetzung von Innpuls.me mit Social Media. Außerdem ist sie Euere Ansprechpartnerin für Interviews und Jugendstorys aus der Region Rosenheim.

3. August 2025

Lesezeit: 3 Minute(n)

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Rosenheim / Deutschland – Wenn junge Menschen mit dem Auto verreisen wollen ist ihnen oft nicht bewusst das für Fahranfänger häufig abweichende Regelungen gelten. Der Rosenheimer Anwalt des ACE Auto Club Europa klärt auf, was junge Autofahrer bei Fahrten in Deutschland und beliebten Urlaubsländern beachten müssen.

Was müssen Fahranfänger in Deutschland und im Ausland beachten und welche Regeln gelten für sie? Diese Fragen beantwortet der Anwalt Dr. jur. Marc Herzog.

Regeln in Deutschland für Fahranfänger

Hierzulande erhalten Fahrer für die ersten zwei Jahre einen Führerschein auf Probe und müssen sich zunächst im Straßenverkehr bewähren. Wer sich in dieser Zeit einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß leistet, muss mit einer Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre rechnen. Die Probezeit gilt nur beim erstmaligen Erwerb des Führerscheins. So gilt in der Probezeit generell und darüber hinaus in Deutschland für Fahrer unter 21 Jahren eine strikte 0-Promille-Grenze. Wer sich nicht daran hält, muss mit mindestens 250 Euro Bußgeld rechnen. Achtung: Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt auch ein absolutes Cannabisverbot nach § 24c StVG. Der ACE-Anwalt empfiehlt, sich auch darüber hinaus immer nur nüchtern hinters Steuer zu setzen.

In der Probezeit ins Ausland

Die gute Nachricht: Fahranfänger können mit ihrem deutschen Führerschein auch in der Probezeit ins europäische Ausland fahren.
Aber Achtung: „Beim begleiteten Fahren ab 17 darf neben Deutschland nur in Österreich gefahren werden“, so Rechtsanwalt Dr. Herzog. Genauso wie hierzulande muss die Prüfbescheinigung und ein Ausweisdokument mitgeführt werden und es darf nur in Begleitung der eingetragenen Person gefahren werden. Auch das Mieten eines Leihwagens ist grundsätzlich kein Problem. Allerdings geben die meisten Autovermietungen ein Mindestalter vor oder definieren, wie lang der Führerschein schon im Besitz sein muss. Junge Fahrer sollten sich bei Interesse an einem Mietwagen die Bedingungen der verschiedenen Anbieter daher genau anschauen.

Regeln für Fahranfänger in Frankreich

Auch mit einem deutschen Führerschein gelten für Fahranfänger in Frankreich strengere Regeln. Wer den Führerschein weniger als drei Jahre besitzt, muss mit reduzierter Geschwindigkeit unterwegs sein: Maximal 110 km/h auf Autobahnen und 100 km/h auf Schnellstraßen gelten dann. Neulinge müssen ihr Fahrzeug in Frankreich außerdem mit einem „A“-Schild als Anfänger kennzeichnen. Dies gilt zwar nur für Inhaber einer französischen Fahrerlaubnis, wird aber auch Reisenden empfohlen, um Missverständnisse bei Kontrollen zu vermeiden. Die Promillegrenze liegt innerhalb der ersten drei Jahre nach Führerscheinerwerb bei 0,2. Missachtung wird mit mindestens 135 Euro geahndet.

Regeln für Fahranfänger in Italien

Italien schreibt für Fahranfänger unter 21 Jahren und diejenigen, die ihren Führerschein weniger als drei Jahre besitzen, eine Promillegrenze von 0,0 vor. Wird man mit Alkohol im Blut erwischt, droht eine Geldstrafe von mindestens 165 Euro. Außerdem sind reduzierte Geschwindigkeiten von maximal 100 km/h auf Autobahnen und 90 km/h auf Schnellstraßen einzuhalten. Italienische Fahranfänger dürfen zudem nur Fahrzeuge mit reduzierter Leistung fahren. Diese Regelung betrifft aber nur italienische Führerscheininhaber, nicht ausländische Besucher. Ebenso müssen sich Italiener mit einem „P“ auf der Heckscheibe als Fahranfänger zu erkennen geben. Für Urlauber ist eine solche Kennzeichnung nicht vorgesehen.

Grafik: Copyright ACE Auto Club Europa
Regeln für Fahranfänger in Spanien

In Spanien müssen Fahranfänger während der ersten zwei Jahre nach Erwerb der Fahrerlaubnis eine Promillegrenze von 0,3 einhalten. Wird diese Promillegrenze überschritten, muss mit einer Geldbuße von mindestens 500 Euro gerechnet werden. Diese Regel gilt ausdrücklich auch für Fahrer aus dem Ausland. Eine Pflicht, ein „L“-Schild anzubringen, besteht für deutsche Fahrzeuge nicht. Alle spanischen Fahrneulinge, deren Führerscheinerwerb weniger als ein Jahr zurückliegt, müssen hingegen im eigenen Land mit einem solchen Schild unterwegs sein, das sie als „Learner“ kennzeichnet.

Regeln für Fahranfänger Kroatien

In Kroatien gilt für alle Fahrenden unter 25 Jahren grundsätzlich eine 0,0-Promille-Grenze, auch wenn sie nur im Urlaub unterwegs sind. Bei Alkoholverstößen droht ein Bußgeld von mindestens 90 Euro. Zudem ist die Höchstgeschwindigkeit für Fahranfänger auf Autobahnen auf 120 km/h, auf Schnellstraßen auf 100 km/h und außerorts auf 80 km/h begrenzt.

Regeln für Fahranfänger Österreich

Wer als Führerschein-Neuling in der dreijährigen Probezeit in Österreich unterwegs ist, muss eine Promillegrenze von 0,1 statt der üblichen 0,5 Promille beachten. Sanktionen beginnen bei 36 Euro.

Regeln für Fahranfänger Schweiz

Wer in der Schweiz weniger als drei Jahre Fahrpraxis hat, muss die Promillegrenze von 0,1 berücksichtigen, sonst können mindestens 500 Schweizer Franken als Geldstrafe fällig werden.

Regeln für Fahranfänger Niederlande

In den Niederlanden liegt die Promillegrenze für Fahranfänger in den ersten fünf Jahren bei 0,2. Wer die Promillegrenze überschreitet, riskiert ein Bußgeld von mindestens 300 Euro.

Weitere Information findet man hier:

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