Rosenheim – Zwei Männer gerieten am gestrigen Montagnachmittag (1.6.2024) am Bahnsteig in Rosenheim aneinander. Einer der beiden soll schließlich versucht haben, mit der Schere seines Multifunktionswerkezuges auf sein Gegenüber einzustechen.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Am Montagnachmittag (1. Juli) ist es in Rosenheim am Bahnhof zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Männern gekommen. Einer der beiden soll Zeugenaussagen zufolge im Verlauf des Streits versucht haben, auf den anderen mit einer Schere einzustechen. Daraufhin habe sich der mutmaßliche Täter rasch vom Ort des Geschehens entfernt. Der verständigten Bundespolizei ist es gelungen, den gesuchten Angreifer ausfindig zu machen.
Nach ersten Erkenntnissen soll der Beschuldigte zunächst einen kamerunischen Staatsangehörigen am Bahnsteig beleidigt haben. Offenbar zog der 68-jährige Deutsche während des Streitgesprächs ein Multifunktionswerkzeug aus seiner Hosentasche und führte mit der aufgeklappten Schere unvermittelt eine Stichbewegung in Richtung des 28-Jährigen aus. Der Angegriffene erklärte später gegenüber den Beamten der Rosenheimer Bundespolizei, dass er nur dank einer schnellen Ausweichbewegung nicht mit der Schere im Bereich des Oberkörpers getroffen worden wäre.
Zeugen, die den Vorfall beobachtet hatten, berichteten, dass der Mann mit der Schere den Bahnhof schnell in Richtung Innenstadt verlassen hätte. Die Bundespolizisten konnten mithilfe der gesammelten Angaben einen möglichen Tatverdächtigen identifizieren. Der gesuchte Mann wurde wenig später im Rahmen der Fahndung in Rosenheim angetroffen und mit dem Tatverdacht konfrontiert. Er räumte ein, kurz zuvor am Bahnsteig mit einem Afrikaner in Streit geraten zu sein, stritt aber die Attacke mit der Schere ab.
Die Beamten fanden bei ihm ein Multifunktionswerkzeug mit aufklappbarer Schere, das in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft sogleich sichergestellt wurde. Die Bundespolizei ermittelt gegen den in Rosenheim gemeldeten Beschuldigten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Bundespolizei)
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