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Anordnungen für „Spaziergang“

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

30. Dezember 2021

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Wasserburg / Landkreis Rosenheim – Eine für den kommenden Montag, 4. Januar, geplante, nicht angemeldete Veranstaltung in Form eines „Laternenspaziergangs“ in Wasserburg darf nur stationär stattfinden. Das Landratsamt Rosenheim hat eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Begründet wird sie unter anderem mit dem deutlichen Konflikt- und Aggressionspotential, das zuletzt bei den montäglichen „Spaziergängen“ zu sehen gewesen sei.

 

Gemäß Allgemeinverfügung darf die Veranstaltung zwischen 18 Uhr und 20:30 Uhr in der Hofstatt in Wasserburg stattfinden. Ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Metern ist einzuhalten. Zudem sind alle an der Veranstaltung Teilnehmenden grundsätzlich verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag reicht eine medizinische Gesichtsmaske.

Seit dem 29. November finden in Wasserburg jeden Montag unangemeldete Veranstaltungen statt, zu denen teils anonym in Telegram-Chatgruppen aufgerufen wurde. Während die ersten „Spaziergänge“ grundsätzlich friedlich abliefen, musste die Polizei bei den Versammlungen am 20. und 27. Dezember mehrfach ein Aufeinandertreffen der Teilnehmer mit den Teilnehmern einer angemeldeten Gegenversammlung verhindern, deeskalierend eingreifen und Kontrahenten trennen, um eine Auseinandersetzung zu verhindern. Problem sei  zudem gewesen, dass kein Versammlungsleiter zweifelsfrei festgestellt werden konnte.

Anonyme
Initiatoren

Aufgrund der fehlenden Abstimmungsmöglichkeiten mit den anonymen Initiatoren der Versammlungen, der schwer einschätzbaren Situation sowie der polizeilichen Feststellungen bei den vorangegangenen Versammlungen, hielt es das Landratsamt Rosenheim als Versammlungsbehörde nach Rücksprache mit der Polizei und dem Ordnungsamt der Stadt Wasserburg für erforderlich und auch verhältnismäßig, für die angekündigte sechste Versammlung am 3. Januar Anordnungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz zu treffen und diese im Amtsblatt Nr. 47 zu veröffentlichen. Es kann auf der Landkreis-Homepage unter folgendem Link nachgelesen werden: https://www.landkreis-rosenheim.de/aktuelles/#amtsblatt-amtsblaetter-2021.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: re – entstand im Dezember bei einer ähnlichen Veranstaltung in Rosenheim )

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