Landkreis Rosenheim – Die Grenzen des Landschaftsschutzgebiets „Inntal Nord“ im Landkreis Rosenheim sollen geändert werden. Noch bis einschließlich 30. Dezember können Interessierte die künftigen Schutzgebietskarten in mehreren Gemeinden sowie im Landratsamt Rosenheim einsehen.
Der Kreistag des Landkreises Rosenheim hat im Juni 2021 auf Antrag der Gemeinde Schechen Änderungen des Landschaftsschutzgebiets im Bereich Schechen zugestimmt und die Landkreisverwaltung gebeten, das gemäß Bayerischem Naturschutzgesetz notwendige Änderungsverfahren zum Schutz des Inntals durchzuführen.
Mittlerweile sind alle zur fachlichen und rechtlichen Beurteilung notwendigen Unterlagen eingereicht worden, darunter zum Beispiel auch eine freiwillige strategische Umweltprüfung. Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rosenheim hat die Unterlagen bewertet und führt das nach Art. 52 des Bayerischen Naturschutzgesetzes vorgesehene Verfahren zur Inschutznahme durch.
6,5 Hektar sollen aus dem bisherigen
Schutzgebiet herausgenommen werden
Insgesamt 6,5 Hektar sollen aus dem bisherigen Schutzgebiet angrenzend an das Gewerbegebiet herausgenommen, zwei neue Flächen mit insgesamt 6,8 Hektar neu integriert werden. Dabei handelt es sich um Grünland, Gewässer und gewässernahe Flächen an der Rott – zum einen bei Wieden, zum anderen nördlich von Hochstätt.
Interessierte Bürger können den redaktionell überarbeiteten Entwurf der Landschaftsschutzgebietsverordnung, die strategische Umweltprüfung sowie die Schutzgebietskarten im Maßstab 1:25.000 (Überblickskarte) und 1:5.000 (Änderungsbereiche) während der Dienstzeit bis einschließlich 30. Dezember 2022 öffentlich einsehen.
Dies ist in folgenden Gemeindeverwaltungen möglich:
• Griesstätt (Innstraße 4, 83556 Griesstätt)
• Prutting (Kirchstr. 5, 83134 Prutting)
• Schechen (Rosenheimer Str. 13, 83135 Schechen)
• Stephanskirchen (Rathausplatz 1, 83071 Stephanskirchen)
• Vogtareuth (Rosenheimer Str. 5, 83569 Vogtareuth)
sowie im
• Landratsamt Rosenheim (Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim)
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen sowohl bei den genannten Gemeinden als auch beim Landratsamt Rosenheim vorgebracht werden.
Landschaftsschutzgebiete sollen die natürliche Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft bewahren. Flächenmäßig sind Landschaftsschutzgebiete meist größer als Naturschutzgebiete, aber die Schutzbestimmungen sind weniger stark ausgeprägt. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten. Die Regelungen erfolgen durch Verordnungen.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Archiv: Ferdinand Staudhammer)
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