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Appell an Hundebesitzer

Hund im Schnee

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

27. Januar 2022

Lesezeit: 2 Minute(n)

Aschau / Landkreis Rosenheim – Im Gemeindebereich Aschau im Chiemgau wurde jüngst wieder ein Reh von einem freilaufenden Hund gerissen. Die Tourist Information appelliert deswegen noch einmal an alle Hundebesitzer, ihre Tiere am Waldrand oder im Wald immer an der Leine zu lassen und sich verantwortungsbewusst nur auf befestigten ausgewiesenene Wegen zu bewegen. Außerdem: keinesfalls Ruhezonen, Wildschutzgebiete oder Fütterungsstellen betreten und Absperrungen beachten

Hundehalter handeln in bester Absicht für ihren Vierbeiner, da ist es nur verständlich, dass man bei einem schönen Winterspaziergang den Hund mal von der Leine lässt. Herumtollen auf weiten Feldern oder Durchstöbern von Hecken und Dickichten aktiviert allerdings das Fluchtverhalten des Wildes. Jede Flucht vor einem herumstreifenden Hund kostet das Wild überlebenswichtige Energie und kann für Wildtiere den Tod bedeuten. Denn ausgerechnet vom Winter bis in den Frühsommer benötigen Wildtiere Ruhe und sind besonders schutzbedürftig. „Wildtiere finden im Winter nur spärliche und nährstoffarme Nahrung. Zudem wird ihnen die Fortbewegung bei Schneelage und Kälte erschwert und zehrt an Kräften und Fettreserven“, so der Revierjagdmeister Frhrl. v. Cramer-Klett’schen Betrieben, Josef Rinner. Deshalb schalten sie in dieser Jahreszeit in den „Wintermodus“ um Energie zu sparen, dafür lassen sie sich einschneien um vor Frost geschützt zu sein, die Bewegung wird auf ein Minimum reduziert und die Körpertemperatur gesenkt. Im Frühjahr beginnt dann die sogenannte Setzzeit – also die Zeit, in der Jungtiere zur Welt kommen.

Wild vor drohenden
Gefahren bewahren

Und nur, weil wir Menschen keine Tiere sehen, kann sie der Hund jederzeit wittern. Auch ist laut Jagdgesetz (Art. 40) der Jäger verpflichtet, den Jagdschutz in seinem Revier auszuüben und das Wild vor drohenden Gefahren zu bewahren, denn: Wer Hunde in einem Jagdrevier „unbeaufsichtigt“ freilaufen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld belegt werden kann, wildernde Hunde darf der Revierinhaber sogar unter bestimmten Bedingungen töten.
(Quelle: Tourist Information Aschau im Chiemgau / Beitragsbild: re)

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