Um 00.30 Uhr versuchte sich ein volltrunkener 18-jähriger Bad Feilnbacher wiederholt erneut Zutritt zum Festzelt zu verschaffen. Er war zuvor vom Veranstalter aufgrund seiner starken Alkoholisierung nach draußen verwiesen worden. Wegen seiner Hartnäckigkeit musste der Bad Feilnbacher durch einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes festgehalten werden. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch. Ein freiwilliger Atemalkoholtest bei der Polizei ergab einen Wert von über 2 Promille. Er konnte durch die Polizei an seine nüchterne Freundin übergeben werden, wodurch auf einen Aufenthalt in der Ausnüchterungszelle noch verzichtet werden konnte.
Um 01.00 Uhr fuchtelte ein 19-jähriger aus Warngau übermütig mit einem metallenen Toilettenschild auf der Tanzfläche herum und traf damit versehentlich eine 17-jährige Tänzerin, ebenfalls aus Warngau. Sie wurde dadurch leicht verletzt. Ihr 17-jähriger Freund stellte daraufhin den Warngauer zur Rede, wodurch es zu einer Rangelei kam. Hierbei schlug der 19-jährige mit der Faust ins Gesicht des 17-jährigen Irschenbergers. Dieser ging dadurch zu Boden, wurde jedoch leicht verletzt. Der 19-jährige erhielt einen Platzverweis und die minderjährigen Geschädigten wurden nach Hause geschickt. Alle drei Personen wiesen Atemalkoholwerte weit über von 1 Promille auf. Gegen den Warngauer wurden zwei Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.
„‚Fürsorglicher“ Bruder schlägt seiner
Schwester ins Gesicht
Um 1.15 Uhr gerieten zwei Geschwister aus Weilheim in Oberbayern in Streit. Hierbei schlug der 18-jährige Bruder seiner 16-jährigen Schwester mit der flachen Hand ins Gesicht, so dass diese zu Boden ging. Er wurde durch den Sicherheitsdienst dabei beobachtet und festgehalten. Als Grund für massive Ohrfeige gab er an, dass seine Schwester längst zu Hause sein müsste. Der 18-jährige hatte einen Atemalkoholwert von etwa 1,5 Promille und seine Schwester wies einen Wert von knapp 0,5 Promille auf. Den 18-jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Körperverletzung. Der 18-jährige Weilheimer erhielt einen Platzverweis und seine 16-jährige Schwester musste umgehend nach Hause.
Während die eingesetzten Polizeibeamten die zwei vorgenannten Körperverletzungsdelikte aufnahmen, versuchte ein 25-jähriger Berufskraftfahrer aus Fischbachau mit seinem VW den Festplatz zu verlassen. Er fiel den Beamten durch seine unsichere Fahrweise auf. Bei der Anhaltung wurden starker Alkoholgeruch und ein Atemalkoholgehalt von über 2 Promille festgestellt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und sein Führerschein wurde sichergestellt. Im Anschluss wurde eine Blutentnahme bei dem Fischbachauer durchgeführt. Ihn erwarten nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, eine hohe Geldstrafe und eine Fahrerlaubnissperre von mindestens 1 Jahr.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Miesbach / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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