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Artenschutz auf dem Gemüsefeld

Josefa Staudhammer

Ihr Traumberuf ist Journalistin. Sie steht zwar noch am Anfang ihrer Karriere, hat aber schon einige Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln dürfen. Besonders am Herzen liegt ihr die Vernetzung von Innpuls.me mit Social Media. Außerdem ist sie Euere Ansprechpartnerin für Interviews und Jugendstorys aus der Region Rosenheim.

29. September 2023

Lesezeit: 2 Minute(n)

Hilpoltstein / Bayern – Kohl, Kraut und Kopfsalat: Das Knoblauchsland bei Nürnberg ist nicht nur ein großes Gemüseanbaugebiet, sondern beherbergt auch einen der letzten großen lokalen Bestände des in Bayern stark gefährdeten Kiebitzes.

Aktuell verlässt der Feldvogel mit der markanten schwarzen Federhaube seine Brutgebiete im Freistaat und macht sich auf den Weg in den Süden. Der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) hat in diesem Sommer im Rahmen eines Schutzprojektes 100 Jungkiebitze mit farbigen Ringen ausgestattet. „Die Ringe helfen uns, das Zugverhalten und die Treue zum Geburtsort dieser Vögel nachzuvollziehen. Um den Kiebitz auch bei uns im Knoblauchsland besser zu schützen, haben wir in diesem Jahr in Absprache mit den landwirtschaftlichen Betrieben einige Schutzmaßnahmen umgesetzt“, erklärt Lisa Schenk, LBV-Regionalkoordinatorin für den Kiebitz. Das Projekt „Kiebitzschutz im Knoblauchsland“ wird durch die Regierung von Mittelfranken, das Umweltamt Nürnberg und die Stöckmannstiftung unterstützt.
In diesem Jahr hat der LBV mit der Unterstützung ehrenamtlich Aktiver im Knoblauchsland über 120 Nester erfasst. Um dem Kiebitz unter die Flügel zu greifen, haben die Artenschützer*innen bereits erste Schutzmaßnahmen umgesetzt. „In guter Zusammenarbeit mit den Landwirtinnen und Landwirten markieren die Projektverantwortlichen die gefundenen Nester auf den Ackerflächen. So können wir verhindern, dass die gut getarnten Nester bei der Feldbearbeitung mit landwirtschaftlichen Maschinen übersehen und zerstört werden“, erklärt Lisa Schenk.

„Knolauchsland“ ein Sonderlebensraum für Kiebitze 

Das Gemüseanbaugebiet „Knoblauchsland“ mitten im Städtedreieck Nürnberg-Fürth-Erlangen ist deutschlandweit ein Sonderlebensraum. Auf den kleinen Äckern mit vielen unterschiedlichen Gemüsesorten findet der Kiebitz sowohl vegetationsfreie Stellen zum Brüten als auch Deckung für die frisch geschlüpften Jungvögel. „Die regelmäßige Bewässerung der Felder ist ein großer Vorteil für den wasserliebenden Feldvogel, der auf feuchte Böden angewiesen ist, um dort nach Insekten und Würmern stochern zu können“, erklärt Lisa Schenk.
Die Ringmeldungen von Kiebitzen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass die Vögel aus dem Knoblauchsland in rund 1.000 Kilometer Entfernung in Westfrankreich überwintern. Auf diesem langen Weg besteht für gefährdete Vogelarten wie den Kiebitz immer noch das Risiko, dass sie in Ländern wie zum Beispiel Frankreich bejagt werden. Die Bestandszahlen der Kiebitze in Mitteuropa gehen hauptsächlich deshalb zurück, weil diese Art zunehmend ihren Lebensraum verliert. „Früher waren Kiebitze in Bayern vor allem auf den heute selten gewordenen Feuchtwiesen zu finden, inzwischen brüten die meisten dieser Art auf Ackerflächen. Um die letzten Kiebitze zu schützen, müssen die noch vorhandenen Feuchtwiesen erhalten und Schutzmaßnahmen auf Ackerflächen in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftsbetrieben durchgeführt werden“, sagt die LBV-Biologin. Die heimischen Kiebitze kehren im Frühjahr wieder zurück in ihre Brutgebiete. Dank der Farbringe an den Vögeln aus den Vorjahren wissen die Artenschützer*innen, dass einige ins Knoblauchsland zurückkehren, während andere auch bis nach Brandenburg oder Rheinland-Pfalz ziehen.
Der Kiebitz steht gemeinsam mit der Rauchschwalbe, dem Rebhuhn, dem Steinkauz und dem Wespenbussard als Kandidat zum Vogel des Jahres 2024 zur Wahl. Noch bis zum 5. Oktober 2023 kann online abgestimmt werden unter www.vogeldesjahres.de.

Weitere Informationen zum Kiebitz im Knoblauchsland finden sich unter: www.nuernberg.lbv.de/kiebitzschutz
(Quelle: Pressemittelung LBV / Beitragsbild re)

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