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Ausflügler beschäftigen Polizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

21. März 2022

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Bad Feilnbach / Landkreis Rosenheim –  Sonne satt und warme Temperaturen. Das frühlingshafte Wetter lockte am gestrigen Sonntag Tausende von Besuchern zu den Ausflugzielen in der Region. Besonders beliebt dabei Bad Feilnbach. Leider hatte dort dann auch die Polizei viel zu tun, insbesondere mit Falschparkern, wie die Polizei Brannenburg meldet.

Im Bereich des Unteren Jenbachparkplatzes in Bad Feilnbach wurden ein Münchner Mazda und ein Mühldorfer Mercedes grundlos auf die dort ausgewiesenen Behindertenparkplätze abgestellt. „Verstöße dieser Art stoßen auf absolutes Unverständnis, da es den beeinträchtigen Personen ein Naturerlebnis unter Umständen gänzlich verwehrt“, so die Polizei Brannenburg in ihrer aktuellen Pressemitteilung. Darum habe man die beiden Fahrzeuge mittels Abschleppdienst in die nahegelegene Ortsmitte versetzt, da die Parkplätze am Unteren Jenbach bereits aus allen Nähten platzen. Ein teureres Parkticket – denn die beiden Fahrzeughalten müssen nun die Kosten für die Abschleppung übernehmen und obendrein noch ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro zahlen.

Parksünder auch an
der Sterntaler Filze

Ähnlich war die Situation an der Sterntaler Filze in Bad Feilnbach (Beitragsbild). Auch hier parkten nach den Angaben der Polizei mehrere Ausflügler im Bereich der dortigen Behindertenparkplätze, weil diese näher am Ausflugsziel liegen. Auf Grund der Vielzahl an Behindertenparkplätze verzichtete die Polizei dort auf den Einsatz des Abschleppdienstes. Ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro wurde aber auch hier für die betreffenden Fahrzeughalter fällig.
Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang an die Vernunft der Bürger, um ein Freizeitvergnügen für alle gleichermaßen zu ermöglichen: „Es ist nicht tolerierbar, wenn dieses Recht behinderten Personen streitig gemacht wird und sich andere Verkehrsteilnehmer bedenkenlos verbotswidrige Vorteile zu Lasten der Allgemeinheit schaffen wollen“.
(Quelle: Presseinformation Polizeiinspektion Brannenburg / Beitragsbild: Hendrik Heuser – zeigt Sterntaler Filze in Bad Feilnbach)

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