München / Bayern – Im Rahmen des Bibermanagements hat das Bayerische Umweltministerium den Fonds zum Ausgleich von durch Biber verursachten Schäden erhöht. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hervor.
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu am heutigen Montag in München: „Seit über 10 Jahren gibt es das Bayerische Bibermanagement. Ziel ist, die Bedürfnisse von Mensch und Natur in Einklang zu bringen. Das Bibermanagement beruht auf den vier Säulen Beratung, Prävention, Zugriffsmaßnahmen und Ausgleichszahlungen. Damit unterstützen wir besonders die Land-, Teich- und Forstwirtschaft. Die Ausgleichszahlungen tragen entscheidend zur Akzeptanz des Bibers bei. Deshalb haben wir den Entschädigungsfonds jetzt um 20 Prozent erhöht.“ Für den Ausgleich von Schäden aus dem Jahr 2021 würden somit insgesamt 660.000 Euro zur Verfügung stehen. Die Auszahlung der Entschädigungen erfolge ab sofort durch die Kreisverwaltungsbehörden.
Die Zuständigkeit für das Bibermanagement liege bei den Kreisverwaltungsbehörden, die Entscheidungen zeitnah und vor Ort treffen könnten. Unterstützt werden diese von einer Bibermanagerin für Nord- und einem Bibermanager für Südbayern sowie rund 400 lokalen ehrenamtlichen, fachlich geschulten Biberberatern, die individuell vor Ort tätig sind. Vielfach könnten an die Situation angepasste Präventionsmaßnahmen Schäden verhindern. Ein Arbeitskreis des Obersten Naturschutzbeirats gäbe zudem wichtige Hilfestellung bei der Lösung schwieriger Fallkonstellationen und der Weiterentwicklung des Managements.
Am häufigsten sind
Schäden in der Forstwirtschaft
Um durch Biber verursachte Konflikte und Schäden so gering wie möglich zu halten, habe das Umweltministerium vor mehr als zehn Jahren das Bayerische Bibermanagement etabliert. Wesentliche Grundlage hierfür seien die bayerischen „Richtlinien zum Bibermanagement“. Der Freistaat leiste im Rahmen des Bibermanagements freiwillige finanzielle Ausgleichszahlungen für von Bibern verursachte Schäden im Bereich der Land-, Teich- und Forstwirtschaft. Je nach Schadensaufkommen werde eine Ausgleichsquote berechnet und im Folgejahr ausgezahlt. Für das Jahr 2021 wurden laut Pressemitteilung im Rahmen des Bibermanagements Schäden in Höhe von insgesamt rund 935.000 Euro anerkannt. Am häufigsten würden Schäden im Bereich der Forstwirtschaft anfallen.
Rund 22.000 Tiere umfasst
der bayerische Biberbestand
Der Biber ist europa- und bundesrechtlich besonders und streng geschützt und hat sich wieder in ganz Bayern angesiedelt. Es ist nicht zulässig, Biber generell zu bejagen oder beispielsweise den Bestand auf eine feste Obergrenze zu regulieren. Lassen sich Konfliktfälle nicht anders lösen als durch eine Entnahme, sieht das Artenschutzrecht im Einzelfall hierfür Ausnahmen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der auf dem Bundesnaturschutzgesetz aufbauenden bayerischen Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung vor.
Der bayerische Biberbestand wird derzeit auf rund 22.000 Tiere in etwa 6.000 Revieren geschätzt.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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