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Autofahrt ohne Kennzeichen

alte Kennzeichen an einer Wand

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

11. Januar 2023

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Holzkirchen / Landkreis Miesbach – In Holzkirchen fiel der Polizei ein Auto auf, dass ohne Kennzeichen auf dem Weg zum TÜV war. Den Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren. Die Polizei erklärt warum. 

Das betreffende Fahrzeug fiel der Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Holzkirchen am gestrigen Montag gegen 13.25 Uhr auf Höhe der Einmündung in den Gewebering auf. Am Steuer des grauen Nissan saß ein 26-jährigen Miesbacher, der, nach den Angaben der Polizei, auf dem Weg zum TÜV war.
Da an dem Fahrzeug kein Kennzeichen angebracht war, wurde die Weiterfahrt unterbunden. Den Miesbacher erwartet nun ein Strafverfahren aufgrund eines Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Die Polizeiinspektion Holzkirchen weist darauf hin, dass Fahrten mit einem nicht zugelassenen Auto nur dann erlaubt sind, wenn diese in Verbindung mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dazu zählen zum Beispiel Fahrten, die zur Anbringung der Stempelplakette getätigt werden sowie Fahrten zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung. Fahrten ohne Kennzeichen sind hingegen generell, auch mit vorliegender eVB-Nummer, nicht erlaubt.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Holzkirchen / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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