Rosenheim – Seinen Führerschein vorweisen konnte ein 49-jähriger Autofahrer aus Rosenheim bei einer Polizeikontrolle in der Hubertusstraße. Aber dann stellten die Beamten fest, dass gegen ihn bereits seit längerer Zeit ein rechtskräftiges Fahrverbot besteht. Er hätte seinen Führerschein deswegen schon vor Längerem zum Antritt seines Fahrverbots in amtliche Verwahrung geben müssen. Die Fahrt war für den 49-jährigen noch vor Ort beendet. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren trotz Fahrverbot ein. Der Rosenheimer gab seinen Führerschein, nach den Angaben der Polizei, noch auf der Rosenheimer Polizeiinspektion ab und trat sein Fahrverbot an.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto: Polizeipräsidium Oberbayern Süd)
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Karin Wunsam
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Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie
sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin
und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten
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24. Januar 2022
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