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Bad Reichenhall: 73-jähriger Mann tot in Wohnung – kam die Polizei zu spät?

Blaulicht auf Dach von Polizeiauto -Ausschnitt

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

22. Februar 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Bad Reichenhall / Landkreis Berchtesgaden – Am Montagabend (17.2.2025) wurde in Bad Reichenhall (Landkreis Berchtesgaden) ein 73-jähriger Mann tot in seiner Wohnung gefunden. Nach derzeitigen Erkenntnissen starb er eines natürliches Todes. Nun gibt es aber Vorwürfe, die Polizei sei zu spät gekommen. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Nachdem eine Frau ihren 73-jährigen Ehemann telefonisch nicht erreichen konnte, verständigte sie am Montagabend (17. Februar 2025) die Polizei. Bei einer Nachschau der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Bad Reichenhall wurde der 73-jährige Mann tot in seiner Wohnung aufgefunden. Ein hinzugezogener Arzt bescheinigte im Rahmen der Leichenschau einen natürlichen Tod.
Im Laufe des 19. Februar 2025 wurde dem Polizeipräsidium Oberbayern Süd bekannt, dass in dieser Sache über soziale Medien Vorwürfe gegen die Polizei erhoben werden. Konkret soll die Polizei Bad Reichenhall bereits vor dem 17. Februar 2025 einen telefonischen Hinweis erhalten haben, dass in der Wohnung des 73-Jährigen über längere Zeit Licht brenne und der Fernseher liefe, und dabei untätig geblieben sein.

Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd nimmt diese Vorwürfe sehr ernst. Deshalb übernahmen die Staatsanwaltschaft Traunstein und das Bayerische Landeskriminalamt die weiteren Vorprüfungen, welche noch nicht vollständig abgeschlossen sind. Nach jetzigem Stand des Prüfungsverfahrens unter Berücksichtigung der vorläufigen Ergebnisse einer durch die Staatsanwaltschaft Traunstein angeordneten Obduktion gibt es keine Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten der Polizei.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberbayern Süd / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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