München – Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) ruft die über 2.000 Kommunen in Bayern auf, das vorerst letzte Kapitel der Grundsteuerreform umzusetzen und ihre neuen Grundsteuer-Hebesätze möglichst rasch festzulegen.
Die Neuregelung war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden und gilt bundesweit ab 1. Januar 2025. Über die neuen Hebesätze entscheiden alle Kommunen in Eigenverantwortung und haben dazu grundsätzlich sogar bis Ende Juni 2025 Zeit.
„Viele Unternehmen und Selbstständige sind direkt als Grundbesitzer oder indirekt als Mieter von der Reform betroffen und müssen die Grundsteuer als Kostenfaktor in ihren Planungen und Kalkulationen für 2025 berücksichtigen. Deswegen brauchen sie rasch Transparenz über ihre zukünftige Belastung durch die neue Grundsteuer“, sagt BIHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl. „Selbstverständlich sollten die Kommunen die neuen Grundsteuer-Hebesätze – wie von allen Seiten versprochen – aufkommensneutral gestalten. Verdeckte Steuererhöhungen wären nicht nur ein Wortbruch, sondern würden
angesichts der schlechten Wirtschaftslage mit Minus-Wachstum weitere Nackenschläge für die Betriebe vor Ort bedeuten“, so Gößl weiter.
Um aufkommensneutrale Hebesätze festlegen zu können, stehen den bayerischen Kommunen laut Angaben des Bayerischen Finanzministeriums seit August individuell erstellte Hochrechnungen des Bayerischen Landesamts für Statistik zur Verfügung.
Der BIHK begrüßt diese pragmatische Hilfestellung des Freistaats für seine Kommunen. Zugleich unterstreicht der BIHK, dass Bayern mit seinem eigenen, rein an Flächendaten orientierten Grundsteuermodell eine deutlich weniger bürokratische Lösung durchgesetzt
habe als das Bundesmodell, das mit Grundstückswerten operiert. Somit sind im Freistaat keine regelmäßigen Neubewertungen der Grundstücke fürs Finanzamt notwendig.
(Quelle: Pressemitteilung IHK München und Oberbayern / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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