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Bayern hat keine Lösung für den „Flächenfraß“

Blick auf ein Feld bei aufgehender Sonne. Foto: Gisela Schreiner

Josefa Staudhammer

Ihr Traumberuf ist Journalistin. Sie steht zwar noch am Anfang ihrer Karriere, hat aber schon einige Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln dürfen. Besonders am Herzen liegt ihr die Vernetzung von Innpuls.me mit Social Media. Außerdem ist sie Euere Ansprechpartnerin für Interviews und Jugendstorys aus der Region Rosenheim.

23. November 2023

Lesezeit: 2 Minute(n)

Hilpoltstein / Bayern – Bayern will mit einem Antrag im Bundesrat erreichen, dass bis Ende 2028 in großem Umfang auf der grünen Wiese gebaut werden kann. Der LBV äußert sich deshalb zum „Flächenfraß“ in Bayern.

„Mit diesem Antrag lässt Bayern jegliche ernsthaften Bemühungen zum Flächensparen vermissen. Der Flächenfraß im Freistaat ist seit Jahren konstant hoch und mit dieser Initiative wird er weiter angeheizt“, kritisiert LBV-Geschäftsführer Helmut Beran die Pläne der Staatsregierung. Das Gerichtsurteil hatte die fehlende Umweltprüfung bemängelt und hatte damit erhebliche Auswirkungen für die Kommunen in Bayern. Denn Bebauungspläne, die nach dem „Beschleunigunsgparagrafen“ 13b des Baugesetzbuches innerhalb des letzten Jahres beschlossen wurden, sind unwirksam. Laufende Vorhaben müssen in ein Regelverfahren geändert werden.
Bisher ist der Paragraf 13b befristet und würde Ende 2024 auslaufen. Sollte der Antrag der Staatsregierung von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden, könnten Neubaugebiete am Ortsrand mindestens noch fünf weitere Jahre bis 31. Dezember 2028 beschleunigt ausgewiesen werden. „Mit diesem Bundesrats-Antrag zeigt die Staatsregierung, dass sie kein ernsthaftes Interesse hat, aktiv gegen den Flächenfraß vorzugehen. Stattdessen greift die Staatsregierung im Koalitionsvertrag zu Rechentricks, um den wirklichen Flächenverbrauch zukünftig kleinzurechnen,“ kritisiert Helmut Beran.

LBV sieht den Paragrafen 13b umstritten

Der LBV sieht den Paragrafen 13b des Baugesetzbuches äußerst umstritten. Denn neben der fehlenden Umweltprüfung entfällt bei diesen Verfahren insbesondere die Verpflichtung zu einem naturschutzfachlichen Ausgleich des Eingriffs. „Geht es nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung soll weiterhin die gesetzliche Eingriffsregelung außer Kraft gesetzt bleiben und die Öffentlichkeit nur noch einmal im Verfahren beteiligt werden“, so der LBV-Geschäftsführer. Die Umweltprüfung hingegen muss aufgrund des Gerichtsurteils nun nach einem Regelverfahren erfolgen.
Gegen den Antrag der Bayerischen Staatsregierung spricht außerdem eine Studie des Umweltbundesamtes von 2020, die belegt, dass der „Beschleunigungsparagraf“ das Ziel der Schaffung von Wohnraum klar verfehlt hat. Die Studienergebnisse zeigen, dass Ballungsräume durch den Paragrafen 13b nicht entlastet wurden, dafür aber vor allem in ländlichen Gemeinden unter 5.000 Einwohnern in großem Umfang von der Beschleunigung Gebrauch gemacht wurde. Die Folge: flächenintensive Einfamiliensiedlungen auf der grünen Wiese. „Dieses Gesetz ist nachweislich ein Flächenfraß-Booster, der Natur und Landschaft zerstört und keinen Beitrag zur Linderung der Wohnungsnot liefert“, sagt Beran.
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: re)

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