Bayern – Ende dieses Monats hebt Bayern die letzten landeseigenen Corona-Maskenpflichten auf – betrifft konkret Beschäftige in Arztpraxen und Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Das verkündete am heutigen Donnerstag Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek im oberfränkischen Banz.
Der Minister betonte: „Die Entwicklung bei der Corona-Pandemie ist erfreulich. Deshalb werden in Bayern mit Ablauf des 31. Januar die landesrechtlichen Maskenpflichten gemäß BayIfSMV fallen – also die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen, weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen und für Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Wir haben uns dazu im Vorfeld mit den Ärzten intensiv abgestimmt.“
Holetschek betonte: „Klar ist, dass wir das Tragen von Masken in bestimmten Situationen weiterhin empfehlen. Aber die Zeiten, in denen der Staat die Maßnahmen anordnen musste, werden nach jetzigem Stand bald überwunden sein.“ Die Situation heute sei eine ganz andere als zu Beginn oder in der Mitte der Pandemie. Die Grundimmunität in der Bevölkerung sei hoch, die Menschen würden wissen, wie sie sich vor einer Infektion schützen können – und falls es doch zu einer Ansteckung komme, so verlaufe die Infektion in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle zwar symptomatisch, aber nicht schwer. Und für diejenigen, die ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, gäbe es wirksame Therapien.
Der Minister wies darauf hin, dass aufgrund bundesinfektionsschutzrechtlicher Regelungen weiterhin FFP2-Maskenpflichten beispielsweise in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und für Patienten sowie Besucher von Arztpraxen bis zum 7. April 2023 gelten. Holetschek ergänzte: „Es stellt sich die Frage, ob man diese Maßnahmen bis Anfang April aufrechterhalten muss. Derzeit gilt die Maskenpflicht vorwiegend in Bereichen, wo ohnehin infektiologisch geschultes Personal arbeitet, also in Einrichtungen zur ambulanten medizinischen Versorgung, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Entscheidung darüber, wo Masken weiterhin getragen werden müssen, sollte in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in die Hände derer gelegt werden, die hier eigene Sachkompetenz haben – nämlich die Einrichtungen selbst. Der Freistaat geht mit gutem Beispiel voran.
Holetschek erläuterte zudem: „Die landesrechtlichen Ausnahmen von den bundesrechtlichen Testnachweiserfordernissen bleiben vorerst bis zum 17. Februar unverändert bestehen. Die Testpflichten sind bundesrechtlich vorgegeben – Bayern hat aber bereits etliche Ausnahmen bei Besuchen von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen erlassen. Daran halten wir zunächst fest. Über das weitere Vorgehen wollen wir uns mit allen Beteiligten zu gegebener Zeit austauschen. Klar ist: Auch in diesen Bereichen soll mit dem fortschreitenden Ende der Pandemie Eigenverantwortung an die Stelle staatlicher Vorgaben treten.“
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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