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Bayerns Jagdminister kündigt Erleichterungen bei Jagd auf Nil- und Rostgänse an

Rostgäne. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

16. Juli 2025

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München / Bayern – Bayerns Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger kündigt Erleichterungen bei der Jagd auf Nil- und Rostgänse in Bayern an. „Die Gänsebestände wachsen uns mancherorts über den Kopf. Die bisherigen Bejagungsmöglichkeiten allein reichen nicht aus, um den betroffenen Landwirten, Kommunen und Badegästen spürbar zu helfen. Ich werde deshalb eine Ressortverordnung auf den Weg bringen, die den Jägern mehr Spielraum gibt“, erklärt der Minister.

Nil- und Rostgänse würden sich zunehmend im Freistaat ausbreiten  und zusammen mit anderen Wildgansarten teils erhebliche Schäden in der Landwirtschaf verursachen. Auch verkotete Liegewiesen und Badestrände seien immer häufiger ein Problem.

Bereits jetzt werden Grau-, Kanada- und Nilgänse in Bayern intensiv bejagt. Zudem wird über Gelegebehandlungen steuernd in die Population eingegriffen. Im Jagdjahr 2023/24 wurden rund 19.500 Gänse erlegt, knapp ein Viertel davon waren Nilgänse. „Seit Längerem zeigt sich aber, dass noch weitere Anstrengungen nötig sind, um der Problematik mit Nachdruck zu begegnen“, so der Wortlaut in er aktuellen Pressemitteilung Die Nilgans sei eine invasive Art, die in Bayern erst seit 1996 vorkommt und mittlerweile flächendeckend anzutreffen sei. Zudem gefährdet die Nilgans die heimische Biodiversität. Daneben breite sich auch die Rostgans stark aus und verursache zunehmend Konflikte. Anders als in Baden-Württemberg darf diese Gänseart in Bayern bislang nicht bejagt werden.

Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums soll dafür sorgen, dass die invasiven Nilgänse künftig ganzjährig bejagt werden dürfen und die in Bayern gebietsfremden Rostgänsen mit einer Jagdzeit ins Jagdrecht aufgenommen werden.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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