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BDS Bayern: „Hilfe tut Not!“

Blick in die Innstrasse in Rosenheim

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

8. Februar 2022

Lesezeit: 2 Minute(n)

München / Bayern – Die Omikron-Welle bewegt sich auf ihren Höhepunkt zu. Die Maßnahmen zur Einschränkungen der Pandemie treffen vor allem auch die Unternehmer mit ihren Betrieben, die auf Kunden und Gäste angewiesen sind. Unter anderem die Reisebranche ist stark gebeutelt. Dies wirkt sich auch auf Gastronomie und Hotellerie aus. Diese Wirtschaftsbereiche sind noch sehr stark eingeschränkt und auf die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes angewiesen, schreibt der BDS Bayern ( Bund der Selbständigen) in einer Pressemitteilung.  Anpassung und Verlängerung des Kurzarbeitergeldes sowie eine hundertprozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge seien daher dringend notwendig.

Ein Ende der jetzigen Kurzarbeitsregelungen würde das Wegfallen vieler Arbeitsplätze bedeuten. Es soll zwar zeitnah über eine Weiterführung des Kurzarbeitergeldes entschieden werden und ein Vorschlag bei dem kommenden Bund-Länder-Treffen am 16. Februar vorgelegt werden, doch sei dieses Prozedere für die Unternehmen untragbar, da es keinerlei Planungssicherheit gäbe. Die Präsidenten und Vorsitzenden des Bund der Selbständigen, Landesverband Rheinland-Pfalz und Saarland, Mittelstand in Bayern, Allianz Selbständiger Reiseunternehmen Bundesverband und Selbständige in Bayern warnen eindringlich: „Wir brauchen dringend die Weiterführung und Ausbau der Hilfsprogramme, um die Unternehmen sicher durch diese Krise zu bringen. Falls das nicht geschieht, wäre das verheerend. Es muss jetzt entschieden werden – für die Unternehmen und die Sicherung der Arbeitsplätze!“     
Ein Rückfall auf verminderte Leistungssätze würde zu einer massiven Abwanderungswelle in Branchen, wie beispielsweise der Gastronomie, die bereits jetzt mit einem enormen Personalmangel zu kämpfen hat, führen. Viele Arbeitnehmer haben Probleme ihren Lebensunterhalt mit diesen reduzierten Leistungssätzen zu bestreiten. In der jetzigen Situation die Kurzarbeit bis zum 31. März zu begrenzen, würde der Reisebranche, der Gastronomie, der Hotellerie und vielen anderen Branchen nicht nur die Planungssicherheit nehmen, sondern auch das Überleben massiv erschweren. Auch sollte ein sinnvolles Weiterbilden während der Kurzarbeit möglich sein. Sozialversicherungsbeiträge sollten dringend bei pandemiebedingter Kurzarbeit mit einer hundertprozentigen Erstattung beibehalten werden. Eine geplante Reduzierung auf 50 Prozent würde nach Meinung des BDS Bayern zu einer Entlassungswelle führen.
(Quelle: Pressemitteilung BDS Bayern / Beitragsbild: re)

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