Rosenheim – Der Rosenheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21.12.2022 den Bebauungsplan Nr. 202 „Küpferlingstraße 42/44/46 Hubertusstraße 29/31“ mit integriertem Grünordnungsplan gebilligt und für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung freigegeben.
Ziel der Planung ist es, die Nachverdichtungspotenziale der bereits versiegelten Flächen im Planbereich auszunutzen und die Schaffung von Wohnraum zu fördern.
Das Plangebiet ist an der Ecke Küpferling-/Hubertusstraße gelegen.
Der Planentwurf des obigen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung, projektbezogene Gutachten und Konzepte sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit von Mittwoch, den 25.01.2023, bis einschließlich Mittwoch, den 01.03.2023, auf der Homepage der Stadt einsehbar.
Ergänzend wird eine öffentliche Auslegung durchgeführt. Die genannten Unterlagen liegen noch bis einschließlich Mittwoch, 1. März im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Das Foyer ist zu folgenden Zeiten zugänglich: Montag bis Donnerstag von 7 Uhr bis 17 Uhr, Freitag von 7 bis 12 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden, z.B.
• schriftlich an: Stadt Rosenheim, Stadtplanungsamt, Königstr. 24, 83022 Rosenheim
• per Fax an: 08031-365-2047
• elektronisch an: bauleitplanung@rosenheim.de
• oder persönlich zur Niederschrift im Stadtplanungsamt
Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von allen Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden. Für Erörterungsgespräche und die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 08031 / 365-1641 gebeten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Karin Wunsam)
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