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Beginn der Befragung für den Mietspiegel Rosenheim

Häuserreihe dahinter ein Kirchturm

Josefa Staudhammer

Ihr Traumberuf ist Journalistin. Sie steht zwar noch am Anfang ihrer Karriere, hat aber schon einige Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln dürfen. Besonders am Herzen liegt ihr die Vernetzung von Innpuls.me mit Social Media. Außerdem ist sie Euere Ansprechpartnerin für Interviews und Jugendstorys aus der Region Rosenheim.

10. Januar 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Rosenheim – Ab Mitte Januar erhalten ungefähr 1.500 Mieter Post von der Stadt Rosenheim. Es wird zur Teilnahme an der Mietspiegelbefragung aufgerufen. Für die Teilnahme ist bis zum 7. Februar Zeit.

Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mietern sowie Vermietern.
Der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Rosenheim wurde im August 2023 veröffentlicht und muss nach zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst werden, dazu wurde das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg beauftragt.
Abgefragt werden insbesondere Angaben zur Miete, aber zum Beispiel auch die Wohnfläche der Wohnung. Es wird einerseits die Möglichkeit geben, die Fragen online zu beantworten. Alternativ wird dem Anschreiben ein Papierfragebogen mit kostenfreiem Rückumschlag beiliegen. Neben der Befragung der Mieter gibt es zudem eine Befragung von institutionellen Vermietern, die zu gleichen Sachverhalten befragt werden.
Die Teilnahme an der Befragung ist durch Art. 238 § 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche verpflichtend. Der Mietspiegel für Rosenheim tritt voraussichtlich zum 1. August 2025 in Kraft. Für Fragen zu der Befragung steht das ALP Institut unter 040 3346476 64 oder per E-Mail an mieten@alp-institut.de zur Verfügung.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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