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Bei Flaschenangriff selbst verletzt

Streit im Hauptbahnhof München eskaliert bis Aggressor mit abgebrochener Flasche angreift. Symbolfoto Bundespolizei - zeigt 2 Bundespolizisten vor dem Münchner Hauptbahnhof.

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

8. November 2023

Lesezeit: < 1 Minute(n)

München – Ein Streit im Münchner Hauptbahnhof ist in der Nacht auf den heutigen Mittwoch eskaliert: Ein 25-jähriger griff einen 45-jährigen mit einer abgebrochenen Flasche an und verletzte sich dabei selbst.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Gegen 00:15 Uhr gerieten zwei Jemeniten und zwei Afghanen im Hauptbahnhof München in Streit. In Folge dessen soll ein 25-Jähriger aus dem Jemen eine mitgeführte Glasflasche am Boden zerschlagen haben und damit auf einen 45-jährigen Afghanen losgegangen sein. Mehrmals soll der Mann aus Lenggries, Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen, auf sein Gegenüber aus Milbertshofen zugegangen sein und mit dem Flaschenhals nach ihm gestochen haben – ohne jedoch zu treffen; dabei sollen auch Beleidigungen und Bedrohungen geäußert worden sein. Die anderen beiden Beteiligten, ein 31-Jähriger aus dem Jemen und ein 46-jähriger Afghane, konnten den Aggressor unter Kontrolle bringen und von weiteren Attacken abhalten.

Schnittwunden an der Hand

Der 25-Jährige aus dem Jemen erlitt durch den zerschlagenen Flaschenhals selbst zugefügte Schnittwunden an der Hand. Eine angebotene ärztliche Versorgung lehnte er ab, ließ sich jedoch von einem Beamten fachgerecht erstversorgen. Während bei den beiden aus dem Jemen Atemalkohol (1,35 und 1,12 Promille) festgestellt wurde, verweigerten die beiden Afghanen einen Test. Woran der Streit entbrannte und warum er eskalierte, ist Gegenstand der Ermittlungen der Bundespolizei wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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