Rosenheim – Die Rosenheimer Bundespolizei hat am vergangenen Wochenende gleich mehrere Männer festgenommen, gegen die jeweils ein Haftbefehl vorlag. Drei von ihnen mussten unmittelbar nach der Überprüfung ihrer Personalien ins Gefängnis. Einem blieb dieses Schicksal dank der Fürsorge seiner Mutter erspart.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Am Bahnhof in Rosenheim verhafteten die Bundespolizisten einen Rumänen, der mit einem Fernzug aus Wien angekommen war. Der 41-Jährige war 2021 vom Amtsgericht Leipzig wegen Diebstahls verurteilt worden und hatte lediglich noch eine Geldstrafe von 300 Euro offen. Um die finanziellen Möglichkeiten des Mannes war es allerdings schlecht bestellt. Somit kam die ersatzweise festgesetzte Freiheitsstrafe von 60 Tagen zum Tragen. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert.
Einen 80-tägigen Haftaufenthalt hätte ein Deutscher verbüßen müssen, wenn nicht dessen Mutter eingegriffen hätte. Bei der Kontrolle des 29-Jährigen am Rosenheimer Bahnhof stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Strafbefehl der Traunsteiner Justiz vorlag. Wegen Leistungserschleichung hatte er seit 2022 eine Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro offen. Nach seiner Festnahme durch die Bundespolizei konnte der Rosenheimer den geforderten Betrag nicht entrichten. Die telefonisch verständigte Mutter half ihrem Sohn aus und zahlte das Geld. Somit brauchte der erwachsene Sprössling die gerichtlich festgesetzte Ersatzhaft nicht antreten.
Dagegen musste ein 36-Jähriger, der mit dem Intercity aus Wien in Rosenheim angekommen war, inhaftiert werden. Die Bundespolizisten brachten ihn aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls der Koblenzer Justiz in die Justizvollzugsanstalt Traunstein. Der Deutsche ohne festen Wohnsitz wird beschuldigt, Mitte des Jahres in Koblenz einen Einbruchsdiebstahl begangen zu haben. Hinter Schloss und Riegel wartet der dringend Tatverdächtige auf den weiteren Verlauf seines Strafverfahrens.
Trotz aller Bemühungen fand ein 33-jähriger Businsasse niemanden, der die vom Amtsgericht in Mannheim festgesetzte Geldstrafe in Höhe von 900 Euro übernehmen wollte. Er selbst verfügte bei seiner Verhaftung in der Kontrollstelle der Rosenheimer Bundespolizei an der A93 bei Kiefersfelden über keine Barmittel. Den Strafbefehl musste der Albaner bereits im Mai 2022 wegen Diebstahls entgegennehmen. Ihm stehen 90 Tage hinter Gittern bevor.
Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Ein tschechischer Pkw-Beifahrer war hingegen in der Lage, seine Justizschulden in Höhe von 2.000 Euro zu begleichen. Bei der Grenzkontrolle an der Inntalautobahn fanden die Bundespolizisten mithilfe des Polizeicomputers heraus, dass gegen den 46-Jährigen seit 2021 ein Strafbefehl des Amtsgerichts Laufen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Nachdem er den geforderten Betrag gezahlt hatte, konnte er seine Reise fortsetzen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)
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